Stellungnahme zum pandemischen Ausnahmezustand

Allgemeines Syndikat Düsseldorf (ASyD)

Stellungnahme zum pandemischen Ausnahmezustand
Beschlossen am 13.11.2020

Anläßlich der Covid19-Pandemie haben die Mitglieder des Allgemeinen Syndikates Düsseldorf in den letzten Tagen, Wochen und Monaten immer wieder über die Situation diskutiert. Diese von uns nun verfasste Erklärung zum „pandemischen Ausnahmezustand“ streift einige Punkte, die uns wichtig erscheinen.
Zum einen wagen wir damit einen „Blick zurück“, denn die Katastrophe, zumindest für uns Arbeiter*innen, begann in vielen Bereichen nicht erst mit der Pandemie.
Verstärkt werden für uns ganz real (denn unsere Mitglieder kommen aus verschiedenen Ländern und von unterschiedlichen Kontinenten) die alltäglichen Katastrophen noch durch die vielfältigen Ungleichheiten. Sei es an der Unterscheidung unserer Geschlechter (zumeist zwischen Mann und Frau) oder unserer Herkunft – und oftmals wegen beidem.
In der Pandemie kommen nun neue Angriffe auf uns zu, die uns alle betreffen.

Aber: Es gibt auch Hoffnung. Wir haben darum einige Forderungen aufgestellt, die wir zusammen durchsetzen können! Ideen dafür haben wir – und teilen sie euch am Ende unserer Stellungnahme auch mit.

Ihr könnt hier die Stellungnahme .pdf downloaden
PDF: Stellungnahme des ASyD zum pandemischen Ausnahmezustand

oder einfach hier online lesen…..

Die Katastrophe begann schon lange vor der Pandemie!

Blicken wir einmal 30 Jahre zurück, dann sehen wir das ein ganzes Bündel von Maßnahmen, wie 1993 die Einführung eines strikten Budgetierungssystems für Krankenhäuser, die Reform durch die Rot-Grüne Regierung 2003/2004, die Einführung der Private Public Partnerships und fortschreitender Privatisierungen vormals öffentlicher Krankenhäuser sowie die Reformen in Bezug auf die Versicherten und die Krankenkassen u.v.a.m.1 zu einem dramatischem Rückgang der Krankenhausbetten (1991 – 2011 von 665.565 auf 502.029) geführt haben.

Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Patient*innen von 14,58 auf 18,34 Millionen zu, allerdings führte die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens dazu, dass die Pflegedauer von 1991 durchschnittlich 14,0 Tage im Krankenhaus auf 2011 nur noch 7,7 Tage zusammengestrichen wurde2.

Nicht zu vergessen all die weiteren Maßnahmen und ihre negativen Effekte. Erinnert sei hier nur auf den letzten Angriff auf unsere Gesundheit, unmittelbar vor der Pandemie: So titelte die Bertelsmann Stiftung im Sommer 2019 unmissverständlich: „Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich“.3

Von 2014 bis 2018 hat sich die Anzahl offener Stellen in der Pflege im Krankenhaus von 9.800 auf 15.700 dramatisch erhöht. Gesucht werden vor allem gut ausgebildete Fachkräfte (76%) und Spezialist*innen (14%).4 Diese Zahlen sind umso dramatischer, als das es ja bald nicht nur an Intensivbetten und ggf. wieder an Materialien (Beatmungsgeräten, Schutzkleidung, -masken, Desinfektionsmitteln und Medikamenten usw.) fehlen wird, sondern weil es bereits jetzt vor allem an den hoch ausgebildeten Pfleger*innen mangelt!

Im Ergebnis könnte dies früher oder später auf die sogenannte „Triage“ hinauslaufen. Das bedeutet, dass es mehr Menschen geben könnte, die intensivmedizinisch behandelt werden müssten als es freie Betten bzw. medizinische Arbeiter*innen gibt. „Dann kämen wir in eine Situation [?…?] in der ausgewählt werden müsste, wer behandelt wird“5 und wen man dem Tod überlässt.

Vielfältige Ungleichbehandlung

Obwohl Frauen nur ca.: 46% aller Beschäftigten in der BRD ausmachen, stellen sie mit 80% (Pflege) bzw. 84% (Altenpflege) die überwiegende Mehrheit in diesen Berufen dar.

Mit 56% (Altenpflege) und 44% (Pflege) arbeiten viele Frauen nur Teilzeit und mit 3.314 € (Fachkraft Pflege) bzw. 2494 € (Hilfskraft Pflege) verdienen Frauen6 im Durchschnitt in sozialversicherungspflichtigen Jobs auch noch weniger als westdeutsche Männer (3.624 € – 3.716 €) durchschnittlich brutto verdienen.7

Schaut man einmal auf drei der Branchen, die in letzter Zeit als „Systemrelevant“ bezeichnet wurden

  • Einzelhandel mit Lebensmitteln (72,9%)

  • Krankenhäuser (76%)

  • Kindergärten und Vorschulen (92,9%)

sieht man eindeutig, dass hier überwiegend Frauen arbeiten.8

Im Einzelhandel fallen allerdings nur noch knapp 36% der Arbeiter*innen unter einen Tarifvertrag. Im Durchschnitt verdienen sie dort 2.040 € und damit 10% weniger als ihre männlichen Kollegen! Ähnlich sieht es auch in der Pflege (10%) und bei den Erzieher*innen aus (6% bei der Unterscheidung zwischen Männern und Frauen)!9

Nicht zu vergessen:

  1. Noch immer verdienen die Arbeiter*innen im Osten im Durchschnitt zwischen 13,9% (Brandenburg) und 18,2 % (Sachsen) weniger als die Kolleg*innen in Westdeutschland.10

  2. Am schlechtesten werden Arbeiter*innen bezahlt, die keinen Deutschen Pass besitzen. In Ostdeutschland verdienen sie 2.125 € im Monat, in Westdeutschland 2.575 € 11

Das alles ist schon lange bekannt, und so nett auch der abendliche Applaus der Leute gemeint war – so unnütz ist er leider auch. Seit Jahren fordern zum Beispiel die Pfleger*innen und Erzieher*innen bessere Arbeitsbedingungen und einen höheren Lohn, damit die Arbeit erträglicher wird und die Kolleg*innen von dem Lohn auch leben können.

Neue Angriffe…..

Per Rechtsverordnung hat Arbeitsminister Heil (SPD) es möglich gemacht, dass „zur Aufrechterhaltung […] des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern“ die regelmäßigen Arbeitszeiten auf 12 Stunden am Tag ausgeweitet und Ruhezeiten zwischen den Schichten auf 9 Stunden reduziert werden können.

Dies ist an sich schon nicht hinnehmbar. Aufgrund des akuten Mangels an allem sind solche Schichten schlicht als absolut unzumutbar zu bewerten. Darüber hinaus wissen wir aufgrund der Erfahrungen aus China, Italien und Spanien, dass das Ansteckungsrisiko für die Pfleger*innen und Ärz*:innen bei langen Schichten signifikant steigt. Das erhöhte Ansteckungsrisiko führte in allen genannten Ländern zu mehr Infizierten, mehr Erkrankten und zu mehr Toten.

Erst nachdem in China die Schichten auf 6 Stunden gekürzt (!) wurden, sanken infolge einer genaueren Beachtung der Hygienevorschriften sowohl die Ansteckungs- als auch die Sterberate.12

Aktuell erreichen uns Nachrichten aus fast allen EU-Ländern in denen berichtet wird, dass schon jetzt zahlreiche Arbeiter*innen aus dem Gesundheitssektor Covid-19-Positiv sind13. Im Zuge des Infektionsschutzes, werden auch unsere Grundrechte angegriffen. Als ein Beispiel soll hier das Grundrecht auf Versammlung angeführt werden14.

Seit dem 22. März wurde in den Bundesländern in Absprache mit der Bundesregierung mehr oder weniger weitreichende Versammlungsverbote ausgesprochen. Zur Rechtfertigung dieser Versammlungsverbote wurde das Infektionsschutzgesetz herangezogen.15|16

Wer das Versammlungsverbot im Auge der Polizei (und aller nachfolgenden Institutionen) ignoriert, ist mit Geldstrafen zwischen 50 € und 2500 € bedroht. Darüber hinaus drohen aber auch noch Gefängnisstrafen von bis zu 5 (!) Jahren.17 Allerdings „das Grundgesetz kennt aus guten Gründen kein Aussetzen von Grundrechten in einer Notstandssituation – nicht im Katastrophenfall und auch nicht im Verteidigungsfall.“18

Die Landesregierungen setzten nun aber trotzdem, in enger Absprache mit der Bundesregierung massive Einschränkungen durch. Ganz zu schweigen von der Ausweitung des Überwachungsstaates (um nur zwei Beispiele zu nennen: Die Überwachung des öffentlichen Raumes mit Polizei-Drohnen und die Entwicklung der „Corona-App“). Trotzdem fanden in den letzten Monaten in der gesamten Republik mehrere Kundgebungen (u.a. zur Seebrücke und gegen einen Atomtransport) statt.

Es ist klar, dass es Sinn ergibt, sich während der Pandemie an die Hygiene- und Abstandsregeln des Robert Koch19 Institutes (RKI) zu halten. Faktisch gingen alle „linken“ Kundgebungen noch darüber Hinaus. Sie hielten sich an

  • die Abstandsempfehlungen des RKI (also 1,5 – 2 Meter zwischen den Teilnehmer*innen)

  • alle trugen Mund-Nase-Masken

  • Personen mit Symptomen (Husten, Fieber u.ä.) waren im Vorfeld aufgefordert worden sich aus Sicherheitsgründen nicht an den Aktionen zu beteiligen.

Wie zu erwarten, waren die Reaktionen der „Ordnungshüter“ von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Allerdings ging bei zahlreichen Gelegenheiten die Polizei sogar noch über die Anordnungen der Landesregierungen Hinaus (siehe u.a. in der TAZ20).21

Nicht überraschend: Bei Rechten Demonstrationen der „Corona-Leugner*innen“ hält sich die Polizei auffallend zurück. So gibt es zahlreiche Beispiele das sie mit sehr wenigen Einsatzkräften vor Ort ist. Im Ergebnis bleibt es fast immer ohne Konsequenzen durch die Polizei das die Maskenpflicht ignoriert wird, Abstandsregeln nicht eingehalten, offen antisemitische Vorurteile und diverse Verschwörungsmythen zum besten gegeben werden, die Presse angegriffen wird und zahlreiche andere Dinge.22

… und unsere Forderungen

Die Arbeiter:innen in allen Systemrelevanten23 Branchen, das betrifft neben der Pflege, dem (Einzel-)Handel, den Erzieher*innen und Lehrer*innen auch insbesondere die Logistik, den Transport, die Energiewirtschaft und die Arbeiter*innen in der Lebensmittelindustrie, angefangen bei den Erntehelfer*innen sind aufgefordert sich jetzt(!) zu organisieren und gemeinschaftliche Ziele zu verfolgen welche sein könnten:

  • der 4 Stunden Tag24|25 – eine Forderung die auch schon auf dem Gewerkschaftstag des DGB thematisiert wurde
  • die 4 Tage Woche26 – eine Kampagne die weltweit in der Diskussion ist und in zahlreichen Betrieben weltweit ausprobiert wird
  • 14. Gehalt – denn Sommerurlaub und Jahresendfeste stellen immer besondere finanzielle Herausforderungen dar
  • 40 Tage Urlaub – für eine echte Erholung
  • 4000 €27 netto(!) für alle, unabhängig von Industrie/Branche, Beruf und Qualifikation28 – Eine Forderung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist zum Beispiel 4000 € brutto plus Zuschläge für „unattraktive“ Arbeitszeiten.
  • Das Versammlungsrecht muss weiterhin/wieder gewährleistet sein. – Notfalls müssen dies insbesondere die Arbeiter*innen der Systemrelevanten Berufe aktiv durchsetzen.
  • Alle Arbeitslosen und mit Berufsausübungsverboten belegten Soloselbständigen müssen während der Pandemie ein bedingungsloses Grundgehalt von 2000€ pro Monat bekommen.

Wie erreichen wir diese Ziele?

Klar ist, dass weder allabendliches klatschen, noch weitere Petitionen uns dabei helfen werden diese Ziele zu erreichen. So schwer und unrealistisch es im ersten Moment klingen mag, aber nur wir selbst können das durchsetzen. Das bedeutet, dass wir jetzt sofort – auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie, der Einschränkungen unserer Versammlungsfreiheit und der Überlastung durch die Arbeit (zum Teil von 12h/Tag) – anfangen müssen uns selbst zu organisieren.

Wir müssen uns ein Beispiel an den Arbeiter*innen in anderen Ländern nehmen, die in den Streik treten. Wir müssen die Arbeiter*innen aller Branchen auffordern Solidaritätsstreiks zu organisieren.

Die Geschichte der Arbeiter*innenbewegung hält für uns einige Werkzeuge bereit, die heute so aktuell sind wie schon lange nicht mehr. Ein Mittel ist die direkte Aktion. So können wir auch jenseits des Streiks versuchen bestimmte Ziele nicht als Forderung zu stellen, sondern selbst daran gehen sie praktisch in die Tat umzusetzen. Um dafür nur mal ein Beispiel von vielen zu nennen: Wo immer es möglich ist, könnten Belegschaften selbstständig Schichtpläne erstellen, die deutlich unterhalb von 12 Stunden/Tag liegen!

Wir brauchen einen langen Atem, Zutrauen zu uns selbst und Mut gegenüber den Politiker*innen, Bossen und sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaften.

Allein machen sie dich ein“…

… und damit dir das nicht passiert, kommst du am besten zum nächsten Syndikat der FAU. Und vielleicht bringst du schon ein paar deiner Kolleg*innen mit!?!

Eine Liste mit Kontaktdaten findest du auf www.fau.org/vor-ort

PS: Am 09.11.2020 verkündeten die Firmen Biontech und Pfizer das sie in absehbarer Zeit die Zulassung für einen Impfstoff in den USA (und wohl auch Zeitnah in Europa) beantragen würden. Allen muss klar sein, das es noch eine relativ lange Zeit (mindestens ein Jahr) dauern wird, bis genug Menschen geimpft sind und das Virus so in die Schranken gewiesen werden kann. Die Krise, die während der Pandemie nur noch einmal viel deutlicher und bedrohlicher zu Tage getreten ist, wird dadurch jedoch nicht vorbei sein. Es wird auch nach Einführung eines Impfstoffes und verbesserter Behandlungsmethoden eine Notwendigkeit bleiben, für die kurzfristigen Ziele wie:

  • bessere Arbeitsbedingungen
  • mehr Arbeitsschutz
  • höhere Löhne
  • mehr Freizeit
  • und sichere Renten von denen wir auch im Alter gut leben können

zu kämpfen.

PPS: Das verdeutlichen auch

  • die Ankündigungen von Gesundheitsminister Spahn, das positiv getestete Pfleger:innen, wenn sie ohne Symptome sind, weiter arbeiten sollen.
  • Die weiteren Angriffe auf die Arbeiter:innen, aktuell auch in ihrer Rolle als Konsument:innen (so fordern einige Wirtschaftsheinis ernsthaft sonderabgaben für Arbeiter:innen die im Homeoffice sind, weil diese ja weniger Konsumieren würden)
  • ….29

1https://archiv.akweb.de/ak_s/ak540/30.htm

13 Wir stehen also gerade kurz vor einem europaweitem dem Kollaps des Gesundheitssystems. Einerseits stecken sich gerade so viele Menschen an wie noch nie und gleichzeitig haben wir schon jetzt zu wenig (hoch) qualifizierte Arbeiter:*Innen im Gesundheitssektor – und sie werden noch weniger, da sie selbst ebenfalls durch Covid 19 ausfallen.

14 Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000. Zuletzt geändert am 19.6.2020
Laut diesem 20 Jahre altem Gesetzt können zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auch einzelne Maßnahmen, zu denen es Behörden ermächtigt, oder durch Rechtsverordnung aufgrund des IfSG die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit, des Brief- und Postgeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt sowie ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt werden.

16 Das pauschale Versammlungsverbot ist Mitte April vom Bundesverfassunsgericht kassiert worden.

19 Zur Menschenverachtenden Praxis Robert Kochs in Afrika: http://www.freiburg-postkolonial.de/Seiten/robertkoch.htm

21 Ganz anders bei den seit einigen Monaten stattfinden Demonstrationen der Rechten. Hier wird auffallend wenig Polizei eingesetzt, die wiederum äußerst lasch gegen die Demos vorgeht, auch dann wenn sich ganz provokativ nicht an Auflagen (Abstand, Mund-Nase-Schutz, usw) gehalten wird. – Ein Schelm wer böses dabei denkt…

22 Wir erwähnen das nur, um deutlich zu machen wie der Staat hier ganz offensichtlich mit zweierlei Maß misst. Wir selbst geben uns nicht der Illusion hin, das der Staat hier „besser“ sein könnte, als er ist. Vielmehr macht es um so deutlicher, das wir uns selbst organisieren müssen. Der Kampf gegen die Pandemie ist leider auch ein Kampf gegen die Rechten, auch dann, wenn sie wie Hippies, Ökos und Alternative daherkommen!

23 Relevant in dem Sinne, das sie mithelfen grundlegende Bedürfnisse zu stillen

28 Es muss hoffentlich nicht extra betont werden, das weder Alter, Berufserfahrung, Wohnort, Staatsangehörigkeit oder Geschlecht dabei eine Rolle spielen dürfen. Alle meint wirklich alle!

29Die “PS“-Punkte bleiben leider ohne Beleg, da sie (A) erst nach dem Beschluß eingefügt wurden und (B) nur schnelle Hinweise auf aktuelle Diskussionen bieten sollen. Informiert euch bei Bedarf bitte selbstständig

[ssba]