gegen den aufkommenden Faschismus in Brasilien vor dem Honorarkonsul Düsseldorf

Am 07.12. fand in Düsseldorf eine 2-stündige Kundgebung vor dem Brasilianischen Honorarkonsulat statt, an der sich auch Mitglieder der FAUD beteiligten. Im Vorfeld hatte die Polizei versucht mit einer sehr dünnen und absurden Begründung den Anmelder abzulehnen.

Es wurde Klage eingereicht – für dieses mal konnte kurz vor knapp der Anmelder juristisch gegen die Polizei durchgesetzt werden. Nachdem dieser Versuch der Kriminalisierung und die Verhinderung eines Protestes abgewehrt werden konnte, verlief die eigentliche Kundgebung ohne weitere Komplikationen und wurde von den Passant*innen sehr positiv aufgenommen.

Am selben Tag fanden auch in anderen Städten Protest-Aktionen gegen Bolsonaro statt. Unter anderem in Stuttgart und Frankfurt gab es Kundgebungen vor Brasilianischen Vertretungen.

Im Video (youtube) hört ihr zwei Redebeiträge von der Anarchistischen Gruppe Dortmund und Essen für Anarchie. In der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrvolution findt ihr einen Artikel über den „klssischen Faschisten“ Bolsonaro und die aktuellen Angriffe auf die Einwohner*innen.

Ele não! Nieder mit Bolsonaro!

Über einen kleinen Arbeitskampf im Freiburger Club „The Great Räng Teng Teng“

Der Freiburger Club „The Great Räng Teng Teng“ hat sich ein alternatives Image aufgebaut, doch wie so oft ist die Fassade mehr Schein als Sein. Schmerzhaft musste dies eine Angestellte unlängst erfahren: Inspiriert durch einen Vortrag zum Thema Arbeitskämpfe in der Kleingastronomie von der FAU1 Dresden, forderte sie bei ihrem Chef eine Erhöhung des Lohnes auf 8,84 € für alle Mitarbeiter*innen ein. Dies ist der seit Januar 2017 geltende Mindestlohn. Die Erhöhung war schon seit ca. 2 Monaten überfällig. Der Chef reagierte jedoch nicht gerade kooperativ und rechtfertigte den bisher nicht erhöhten Stundenlohn von 8,50 € unter der Woche mit der etwas erhöhten Entlohnung von bis zu 10,00 € an Wochenenden. Der Haken ist dabei, dass nicht alle Angestellten jede Woche an einem Wochenende arbeiten dürfen und können. Die Angestellte und eine Kollegin sind seit einigen Jahren schon für die Lohnabrechnungen zuständig und zahlen alle Mitarbeiter*innen nach der Schicht aus. Die betroffene Kollegin beharrte auf dem gesetzlich verbrieften Mindestlohn und zahlte bei der nächsten Auszahlung – als Akt der direkten Aktion – die Differenz zum Mindestlohn an alle Angestellten direkt aus der Kasse aus. Wie vorgegeben  dokumentierten sie und die Kollegin dies auf den Abrechnungen. Beide enthielten ihrem Chef also nicht vor, dass sie beschlossen hatten, den der Belegschaft zustehenden Mindestlohn auszuzahlen. Für den Chef war dies der gefundene Anlass der aufsässigen Arbeiterin fristlos zu kündigen. Etwas, dass bei einer so langen Anstellung nicht rechtlich ist. Seine Antwort auf diesen Einwand: „Dann verklage mich doch“. Seine Begründung für die fristlose Kündigung: Mit der Entnahme von lächerlich geringen Beträgen aus der Kasse sei das Vertrauen zwischen ihm und der Angestellten zerstört. Angesichts des zweistelligen Centbetrags pro Stunde, der auch auf der Abrechnung belegt war, und der langen Zeit, welche die Mitarbeiterin schon Teil der Belegschaft war, eine absurde Behauptung.

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