Hartz IV – Telegram: „Sozialschutzpaket III“

  1. Einmaliger „Corona-Zuschuss“
    • dieser soll am 30. April automatisch(!) an alle erwachsenen Personen ausgezahlt werden, die im Mai 2021 berechtigt sind eine der folgenden Leistungen zu erhalten:
      • Hartz IV Leistungen,
      •  Sozialgeld,
      •  Sozialhilfe,
      • oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
  2. Vereinfachter Zugang zu Hartz IV
    • der sogenannte vereinfachte Zugang zu Hartz IV ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden.
  3. bis 31.12.2021 Einschränkung der Vermögensprüfung
    • demnach müssen wohl 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied vorerst nicht(!) zur Sicherung des Lebensunterhaltes verbraucht werden.
  4. Wohnkosten
    • vorerst übernehmen die Jobcenter auch die vollen, tatsächlichen Wohnkosten (normalerweise wird eine „Angemessenheitsprüfung“ durchgeführt – die zu Wohnungsverlust führen konnte)
  5. Schulessen
    • Laut Bundesregierung wird das Mittagessen für betroffene Leistungsberechtigte auch weiterhin bis zum 30. Juni 2021 auf Kosten des Jobcenters zur Lieferung oder Abholung bereitgestellt

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 10.02.2021

[ssba]