Landgericht Berlin gibt Journalistin und Historikerin im Honorarkonflikt mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung recht

Die Journalistin Gaby Weber konnte im Mai gegen die Rosa-Luxemburg-Stiftung ihre Honoraransprüche für eine Recherchearbeit in Höhe von 3050,- € durchsetzen. Die linke Stiftung hatte versucht, die Journalistin um ihr Honorar zu prellen und 2016 in einer öffentlichen Erklärung behauptet, sie sei «weder schriftlich noch mündlich» beauftragt worden.
Landgericht Berlin gibt Journalistin und Historikerin im Honorarkonflikt mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung recht

Unterstützt von der Mediensektion der FAU Berlin war Gaby Weber im Sommer 2016 vors Amtsgericht Tempelhof gegangen, wo ihre Klage zunächst mit der Begründung abgewiesen worden war, es habe keinen schriftlichen Vertrag gegeben. Mit diesem Urteil hätte sich die rechtliche Situation aller freiberuflichen JournalistInnen erheblich verschlechtert, da es gängige Praxis ist, Aufträge mündlich zu vereinbaren. Das Landgericht gab nun – zwei Jahre später – der Journalistin ohne Einschränkung recht: Die Rosa-Luxemburg-Stiftung muss das Honorar zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht möglich.

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