Unversöhnlich

Die Weichen früh auf Konflikt gestellt

Wie eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit dem Betriebsrat vom Arbeitgeber auch ausgelegt werden kann, konnten Interessierte am 06.07.2017 im Arbeitsgericht Hannover erleben. Die DRK-Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH, vertreten durch Frau Allgeier und Anwältin Dr. Rasche, wollten hier feststellen lassen, dass die Betriebsratswahl im November 2016 nichtig gewesen sei. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.

Bild: Sitz des DRK Hannover. – Foto: Jens Kammradt

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[ssba]