Wenn Robocops hohl drehen dürfen

Bereits im April 2018 war der 48-seitige Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nord­rhein-Westfalen“ offiziell in der Welt. Die NRW-Landesregierung aus CDU und FDP hatte sich ein kompaktes Änderungspaket ausgedacht, mit dem sie die Befugnisse der nordrhein-westfälischen Polizei erheblich ausdehnen will – ihrer eigenen Begründung nach zur Kriminalitätsprävention und vorbeugenden Terrorismusbekämpfung. Denn beides sei eine Bedrohung des „sicheren Lebens“ der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, für deren Sicherheit sich die Landesregierung in Düsseldorf zum Handeln verpflichtet fühle, heißt es im Gesetzesentwurf. Die Menschen in NRW sollten sich „in Großstädten wie auch im ländlichen Raum, auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit, zu Hause, aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen sicher fühlen.“ Um dies garantieren zu können, bedürfe es einer Polizei, die „neben einer modernen personellen Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung“ auch in ihren polizeilichen Handlungsmöglichkeiten angemessen ausgestattet sei. So gewährleiste das Land den „bestmöglichen Schutz“ für die Bürgerinnen und Bürger – und zwar, so steht es in Landtagsdrucksache 17/2351 wörtlich: „vereint mit starken Bürgerrechten“.

Gefahrengebiet Polizeipräsidium

Im Kern des ersten Gesetzes-Entwurfes ging es indes überhaupt nicht um Bürgerrechte. Im Gegenteil: Jeder einzelne Vorschlag, den CDU und FDP dem NRW-Landesparlament zum Beschluss vorzulegen gedachten, ging nachgerade gegen elementare Bestandteile von Bürgerrechten vor, sollte sie regelrecht aushöhlen.

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[ssba]