Betriebsräte

Wie geht die FAU Düsseldorf mit Betriebsräten um?

Wann ist ein Rat ein Rat?

Wir lehnen die Bildung und die Aktivität in Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in der Regel ab. Das liegt an der gesetzlich festgeschriebene Aufgabenbeschreibung der Betriebsräte: Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet die Betriebsratsmitglieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Unternehmern (§2), unterbindet mit der „Friedenspflicht“ Arbeitskampfmaßnahmen durch den Betriebsrat (§74) und verbietet die Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe und des Betriebsfriedens (§74).  Trotzdem und vielleicht gerade wegen der Stellvertreterrolle befördert die Existenz eines BR die lethargische Einstellung: „Die kümmern sich schon, dafür sind sie ja gewählt.“ Dies gilt umso mehr, wenn BR-Mitglieder von der Arbeit freigestellt sind.

Maximale Gegenwehr

Manchmal halten Arbeiter*innen Betriebsräte in bestimmten Situationen für taktisch sinnvoll. So kann der gesetzliche Kündigungsschutz ein wichtiges Moment sein oder auch die Auskunftsrechte und Schulungsansprüche eines BR gegenüber der Firma. Wenn ihr in eurem Betrieb einen BR installieren wollt, dann reden wir gerne im Detail mit euch darüber, welches Potential ein BR tatsächlich für die Lösung eurer Probleme haben kann. Die entscheidende Rolle spielen unserer Meinung nach immer die Kolleg*innen selbst, d.h., wenn sie gut organisiert sind und es eine aktive syndikalistische Betriebsgruppe gibt, ist fast alles möglich.

Aber die „Bosse“ sind doch auch gegen Betriebsräte …

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl von Betrieben ohne Betriebsräte massiv erhöht und vielerorts versuchen Unternehmer*innen mit massivem Druck Betriebsräte zu verhindern oder aber bestehende Betriebsräte durch fragwürdige Methoden in ihrer Arbeit zu behindern bzw. loswerden. Diese Betriebe dürfen in aller Regel als besonders arbeiter*innenfeindliche Betriebe gelten, da sie den Arbeiter*innen nicht einmal die Rechte zugestehen wollen, die ihnen nach geltendem Recht zustehen.

Faustregel:

Ein Betriebsrat ist unterstützenswert, wenn der*die Unternehmer*in ihn nicht will.

[ssba]