die Hoffnung stirbt zuletzt,…

Liebe Mitmenschen,

sind Kürzungen des Existenzminimums gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen (Hartz IV- Sanktionierungen, §§ 31a und b im SGB-II) verfassungsgemäß? 

Nach JAHREN des WARTENS und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest!

Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15),  im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Die Verhandlungstermine sollen von einer Demonstrationbegleitet werden. Die Demo ist derzeit angemeldet für den 15. Januar ab 9 Uhr bis 16. Januar bis max. 18 Uhr. Die Nacht werden wir aus organisatorischen und Temperaturgründen nicht draußen durchmachen, sondern abbauen und operativ entscheiden, ob wir den zweiten Tag noch nutzen wollen.

Alle Infos ->

[ssba]