Wie die Seite www.hartziv.org berichtet, haben
Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter für die Anschaffung von Schul-Computern
Demnach müssen die Jobcenter bis zu 350€ pro Schulkind als einmaligen Zuschuss gewähren (einmaliger unabweisbarer Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB II).
Achtung: Auch wenn ihr schon einen PC/Laptop im Haushalt habt, kann es sein das euch der Zuschuss gewährt werden muss.!
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