Hartz IV – Antrag auf PC/Laptop für Schulkinder

Wie die Seite www.hartziv.org berichtet, haben

Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter für die Anschaffung von Schul-Computern

Demnach müssen die Jobcenter bis zu 350€ pro Schulkind als einmaligen Zuschuss gewähren (einmaliger unabweisbarer Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB II).

Achtung: Auch wenn ihr schon einen PC/Laptop im Haushalt habt, kann es sein das euch der Zuschuss gewährt werden muss.!

alle weiteren Infos findet ihr hier->

[ssba]