- Einmaliger „Corona-Zuschuss“
- dieser soll am 30. April automatisch(!) an alle erwachsenen Personen ausgezahlt werden, die im Mai 2021 berechtigt sind eine der folgenden Leistungen zu erhalten:
- Hartz IV Leistungen,
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe,
- oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.
- dieser soll am 30. April automatisch(!) an alle erwachsenen Personen ausgezahlt werden, die im Mai 2021 berechtigt sind eine der folgenden Leistungen zu erhalten:
- Vereinfachter Zugang zu Hartz IV
- der sogenannte vereinfachte Zugang zu Hartz IV ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden.
- bis 31.12.2021 Einschränkung der Vermögensprüfung
- demnach müssen wohl 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied vorerst nicht(!) zur Sicherung des Lebensunterhaltes verbraucht werden.
- Wohnkosten
- vorerst übernehmen die Jobcenter auch die vollen, tatsächlichen Wohnkosten (normalerweise wird eine „Angemessenheitsprüfung“ durchgeführt – die zu Wohnungsverlust führen konnte)
- Schulessen
- Laut Bundesregierung wird das Mittagessen für betroffene Leistungsberechtigte auch weiterhin bis zum 30. Juni 2021 auf Kosten des Jobcenters zur Lieferung oder Abholung bereitgestellt
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 10.02.2021