Info: Was tun bei hohen Gasrechnungen? (Update)

Veröffentlicht am: 2. Sep. 2022 um 10:30 Uhr
Update, 29.11.2022

Die FAU München hat einige sachdienliche Hinweise unter der Überschrift:
Sozialrechtliche Selbstverteidigung
zusammengestellt. Neben Harz 4 (jaja – die Politiker*innenbande will das es jetzt „Bürgergeld“ heißt, … – es bleibt aber faktisch Hartz 4) gehen sie noch auf Themen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld 1 und weitere Punkte ein. Schaut euch den Artikel an und nehmt eure §§-Rechte wahr.
Noch zwei Tipps:
(1) Achtet auf fristen und erledigt alles bei Zeiten, denn die Behörden werden zum Teil deutlich länger als drei Monate brauchen um Anträge, zum Beispiel auf Wohngeld, zu bearbeiten. Da heißt es Durchhaltevermögen beweisen!
(2) Tut euch zusammen und helft euch gegenseitig bei den Anträgen! So habt ihr es leichter zeitnah alle notwendigen Dokumente zu organisieren und die drei bis sechs Monate die die Behörden brauchen um eure Anträge zu bearbeiten auch durch zu stehen, ohne die Hoffnung auf zu geben!

Du arbeitest, aber die Gasrechnung stellt dich vor echte Problem?
Du beziehst eine Rente, und die Gas-Rechnung überfordert dich?
Du bist Hartz IV Bezieher*in und die steigenden Gaskosten machen auch vor dir nicht halt?
Du bist Geflüchtet und erhältst Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetzt?

Dann stell einen Antrag auf Hartz IV! (und wenn du schon Hartz IV bekommst, dann reiche deine Gasrechnung zeitnah beim Jobcenter ein!)
Ja, wir wissen das es unangenehm ist und das es viel Aufwand bedeutet. Aber überwinde dich, denn du hast in Monaten in denen du unter das Existenzminimum rutscht, einen Rechtsanspruch auf entsprechende staatliche Leistungen! Das kann dir schon passieren, wenn du zum Beispiel 2.300 € Brutte (1827 € Netto) im Monat verdienst (Link zu Beispielrechnung siehe unten). Du wirst so übrigens nicht zu einem/einer „Hartz IV Bezieherin“ – Dein Anspruch auf diese staatliche Leistung begrenzt sich auf diesen einen Monat, in dem du, durch die hohe Gasrechnung unter das Existenzminimum sinkst.

Jeden Mittwoch von 11-14 Uhr kannst du zu uns ins V6, Volmerswertherstr. 40221 Düsseldorf kommen. Die „Unabhängigen Arbeitslosen“ bieten rund um alle Themen zu Hartz IV Beratung, Unterstützung und ggf. auch Begleitung zum Jobcenter an!

Hier aber schon einmal ein paar Sachdienliche Hinweise für dich….

WICHTIG:

  • Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Ihr müsst also zeitnah handeln! Nach Antragstellung kann es bis zu drei(!) Monaten dauern, bis ihr eine Antwort vom Amt bekommt.
  • Das Schonvermögen beträgt 50.000 Euro, weil noch die Corona-Ausnahmeregelung gilt. Achtet darauf wann die Ausnahmeregelung ausläuft.
  • Die „Angemessenheit der Wohnkosten“ werden derzeit nicht geprüft. Solange die Corona-Regelung noch gilt.
  • Auch Rentner*innen können bei hohen Heizkoten beim Sozialamt Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung geltende machen.

Achtung: In diesen Fällen sind die von Energiekonzernen angebotenen Ratenzahlungen nicht sinnvoll. Möglicherweise besteht dann monatlich kein Bedarf mehr und ihr müsst doch den vollen Betrag selbst bezahlen!

Ausführliche Infos, inkl einer Beispielrechnung findet ihr auf diesen Seiten Seite 1-> Seite 2->
Die TAZ-> hat auch etwas zum Thema geschrieben, inkl. einem Wichtigen Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Und noch etwas:

  • Der Mieterverein Hamburg rät zu Einsprüchen gegen Nebenkostenerhöhungen: „Bei Forderungen von Vermieter*innen nach Vorauszahlung ohne vorherige Abrechnung der Heizkosten sollte Widerspruch eingelegt werden.“
  • Auf dieser Seite-> bekommt ihr Tips, wie ihr die Energiepauschale bekommen könnt – das geht auch wenn du Rentner*in bist.

 

[ssba]