Politischer Streik

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Jörg Nowak am 21.03.2016

Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten. Doch so einfach ist es nicht. Denn auch in Deutschland wurde und wird politisch gestreikt. Der Politikwissenschaftler Jörg Nowak über ein Verbot, das keines ist.

Streik, politischer Streik, Verbot, Gewerkschaften, Politik, GeneralstreikIn den Straßen Madrids keine Seltenheit: Generalstreik. Lizenz: cc by-sa/2.0/de (29th March Spanish General Strike von Osvaldo Gago Osvaldo Gago)
Die Unterscheidung in gewöhnliche und politische Streiks legt bereits nahe, dass es sich beim politischen Streik um eine Sonderform des Streiks handele. Diese Sonderbehandlung des politischen Streiks ist bereits das Ergebnis einer Politik, die zulässige und legitime Streiks von illegitimen unterscheiden will. Diese Unterscheidung ist in Deutschland zwar besonders ausgeprägt, jedoch erst seit den 1950er Jahren. Zu Beginn der Arbeiterbewegung waren die Unternehmer bemüht, Streiks generell verbieten zu lassen. Das machte im Grunde jeden Streik politisch. So wurden die ersten großen Streikwellen in Deutschland zwischen 1869 bis 1872 auch militärisch niedergeschlagen.
Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung weiter lesen….
Bei uns…

Generalstreik für das allgemeine Wahlrecht

Als die klassische Erscheinungsform des politischen Streiks gilt der Generalstreik in Belgien im Jahr 1883 bei dem 250.000 Arbeiter die Einführung des allgemeinen Wahlrechts forderten. Es folgten in den kommenden Jahren in Europa zahlreiche Streiks für das Wahlrecht (Schweden 1902, Belgien 1902) oder gegen staatliche Repression (Niederlande 1903, Italien 1904). Diese Streikwelle löste in der deutschen Arbeiterbewegung eine lebhafte Diskussion darüber aus, wann Generalstreiks oder politische Streiks eingesetzt werden sollten.

In Deutschland fanden die großen politischen Streiks erst während und nach dem Ersten Weltkrieg statt. Die zahlreichen Streiks in der Metallindustrie im Januar 1918 waren gegen den Krieg gerichtet und bildeten einen wichtigen Auftakt für die Novemberrevolution, an deren Ende die Weimarer Republik ausgerufen wurde. Als diese bereits zwei Jahre später durch den faschistischen Kappputsch gestürzt werden sollte, bediente sich die damalige Reichsregierung sogar des Mittels des politischen Streiks: Reichskanzler Friedrich Ebert rief im März 1920 den Generalstreik aus. Der neuntägige, größte Generalstreik in der Geschichte Deutschlands richtete sich erfolgreich gegen den militärischen Umsturzversuch und mündete im Ruhrgebiet in einem einmonatigen bewaffneten Aufstand von 100.000 Arbeitern. Ende März 1920 streikten 300.000 Bergarbeiter an der Ruhr, um den Aufstand zu unterstützen.

Das deutsche Verbot des politischen Streiks

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg kam es in Deutschland wieder zu vergleichbaren Streiks. Der Generalstreik vom November 1948 in der britischen und US-amerikanischen Zone für eine Demokratisierung der Wirtschaft mobilisierte mehr als neun Millionen Arbeiter. Seine Wirkung verpuffte jedoch, da es noch keine neue zentrale Regierung gab, die mit den Forderungen hätte adressiert werden können. Erst seit den Streiks der Zeitungsbetriebe 1952, bei denen Beschäftigte für mehr Rechte im Betriebsverfassungsgesetz kämpften, gilt in Deutschland der politische Streik als verboten. Wie weitgehend dieses Verbot ist, bleibt allerdings umstritten: Im Grundgesetz ist das Streikrecht keineswegs eingeschränkt. Dass der Urteilsspruch von 1952 durch das Freiburger Landesarbeitsgericht als generelles Verbot politischer Streiks interpretiert wird, ist zunächst ein Kompromiss der Gewerkschaften mit der politischen Ordnung. Das Gericht entschied damals lediglich, dass die Zeitungsstreiks rechtswidrig seien, unterstrich aber ausdrücklich, dass sie nicht verfassungswidrig sind: „Sollte durch vorübergehende Arbeitsniederlegung für die Freilassung von Kriegsgefangenen oder gegen hohe Besatzungskosten oder gegen hohe Preise demonstriert werden, dann könnte dieser politische Streik wohl kaum als verfassungswidrig angesehen werden.“ Das Verbot von Generalstreiks und politischen Streiks in Deutschland ist auch völker- und europarechtlich umstritten. Einige Gewerkschaften wie die IG Bau, verdi oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben in der jüngeren Vergangenheit die Legalisierung poltischer Streiks gefordert, die Debatte darum ist inzwischen aber wieder abgeflaut.

Trotz Verbots: Politische Streiks in Deutschland

Obwohl politische Streiks nach dem Urteil von 1952 überwiegend als illegitim betrachtet werden, gab es zahlreiche politische Streiks in der Bundesrepublik. 1968 streikten viele Betriebe gegen die Notstandsgesetze, obwohl die Führung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dies unterbinden wollte. Gegen das Misstrauensvotum gegen Willy Brandt streikten 1972 etwa 100.000 Beamte, Angestellte und Arbeiter/-innen. Auch gegen den 1996 von der Regierung Kohl verfolgten Plan, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu kürzen, gab es zahlreiche Streikaktionen, die schließlich das Gesetz zu Fall brachten. So besetzten unter anderem 7000 Bauarbeiter die Baustelle am Potsdamer Platz. Die IG Metall rief im Jahr 2007 wiederum zu ,Protesten während der Arbeitszeit’ gegen die Rente mit 67 auf, daran beteiligten sich 300.000 Beschäftigte. In der DDR wurden Streiks generell unterdrückt, womit die wenigen Streiktätigkeiten in der 40-jährigen Geschichte der DDR grundsätzlich politischen Charakter hatten.

Die Beispiele zeigen, dass das Verbot von politischen Streiks in Deutschland weder juristisch auf sicheren Füßen steht, noch de facto eingehalten wird. Je nach politischer Situation finden trotz entgegengesetzter juristischer Lehrmeinung auch in Deutschland politische Streiks statt, die nicht bestraft werden. Bei den Streiks beamteter Lehrer dagegen haben einige Landesregierungen (zum Beispiel Hessen und NRW) in den letzten Jahren gezeigt, dass sie in bestimmten Fällen auch nicht vor juristischer Verfolgung von Streikenden zurückschrecken. Jedoch könnte das Streikverbot für die beamteten Lehrer in den nächsten Jahren fallen, da es möglicherweise gegen das Gebot der Gleichbehandlung (in dem Fall mit angestellten Lehrern) verstößt. Entsprechende Prozesse vor den europäischen Gerichten laufen aktuell noch. In Österreich und in Großbritannien sind politische Streiks ebenfalls verboten. Dagegen sind sie in den meisten europäischen Ländern erlaubt. In Frankreich gelten politische Streiks zwar allgemein als verboten – dies gilt jedoch nicht für arbeits- und sozialpolitische Themen. So war der einmonatige französische Generalstreik gegen die Rentenkürzung im Oktober 2010 legal – in Deutschland wäre er wahrscheinlich verboten gewesen. Auch in Belgien, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland sind Generalstreiks gegen sozialpolitische Entscheidungen demokratische Normalität. In Deutschland dagegen stehen der politische Streik und Generalstreik immer noch unter dem Verdacht der Umstürzlerei und Revolution. Bis heute ist mit den Streikverboten die Angst vor der eigenständigen politischen Tätigkeit der Arbeitenden gewissermaßen institutionalisiert.

[ssba]