Beitreten, organisieren und kollektiv mehr erreichen!

Zum Sommer konnte das Allgemeine Syndikat Berlin der FAU (FAU Berlin) in zwei Betrieben jeweils Haustarifverträge abschließen. Während in einem Betrieb ein bereits bestehender Tarifvertrag nach dem Laufzeitende in langwierigen Verhandlungen neu ausgestaltet wurde, handelte es sich bei einer Schule in freier Trägerschaft um einen Erstabschluss. Beide Tarifverträge unterstreichen was möglich ist, wenn sich die Mehrheit der Belegschaft einer kämpferischen Basisgewerkschaft anschließt.
Zu den Tarifpolitischen Richtlinien der FAUB

Mehr Geld und (noch) mehr Mitbestimmung in Einzelhandelsunternehmen

Die im Dezember 2017 begonnenen Verhandlungen über einen neuen Haustarifvertrag für die Beschäftigten in einem Berliner Einzelhandelsunternehmen wurden im Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Forderungen der Betriebsgruppe nach besserer Bezahlung und selbstbestimmter Arbeitszeitgestaltung konnten von der Tarifkommission am Verhandlungstisch durchgesetzt, die aktive betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden.

Bemerkenswert ist, dass die Beschäftigten, deren Betrieb im ehemaligen Ost-Berlin angesiedelt ist, im kommenden Jahr aufgrund der vereinbarten Steigerungen das Tariflohnniveau West des ver.di-Tarifabschlusses leicht überschreiten werden und bereits jetzt deutlich mehr erhalten als die nach Tarif entlohnten Arbeiterinnen und Arbeiter, für welche das Tariflohnniveau Ost maßgeblich ist. Die markantesten Punkte des Tarifvertrages sind:

  • Absicherung der Lohnprogression: Bereits im vorherigen Haustarifvertrag erkämpften die Beschäftigten eine jährliche Steigerung des Stundenlohns um die jeweilige Inflationsrate plus zwei Prozent, mindestens jedoch um 50 Cent
  • Rückwirkende Lohnerhöhung zum 1. Februar 2018 um 4,4%
  • Steigerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeld von je 30% auf 50% des monatlichen Bruttolohns
  • Mehr Mitbestimmung: Die Betriebsgruppe der FAU Berlin genießt bereits jetzt dieselben Mitwirkungsrechte wie ein Betriebsrat. Der aktuelle Tarifabschluss erweitert diese um die Möglichkeit der Gründung eines Wirtschaftsausschusses, welchem die Geschäftsführung sämtliche betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Einsicht zugänglich machen muss. Der Zugang zu Unternehmensdaten verbessert nicht nur die Verhandlungsposition der Beschäftigten in zukünftigen Tarifverhandlungen, sondern ermöglicht auch ein besseres Verständnis der Konsequenzen zukünftiger Unternehmensentscheidungen und damit die Möglichkeit, frühzeitig gegen nachteilige Entwicklungen vorzugehen.

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Ein Schritt in Richtung Kollektivbetrieb: Tarifvertrag an Alternativschule in Kraft getreten

Wenn die Beschäftigten einer Alternativschule nach den Sommerferien in diesen Tagen ins neue Schuljahr starten, werden sie dort unter ganz neuen Bedingungen miteinander arbeiten: Nach Abschluss eines Tarifvertrags mit dem Trägerverein der Alternativschule werden die Arbeitsverhältnisse an der Schule erstmals verbindlich und einheitlich geregelt. Wie dies in vielen sich als progressiv verstehenden Betrieben immer wieder einmal vorkommt, hat das Team zuvor schlechte Erfahrungen mit einem inzwischen abgewählten Vorstand machen müssen, der das Selbstverständnis der Schule als Ort für selbstbestimmtes Arbeiten ohne Hierarchien ebenso aus dem Blick verloren hatte wie zahlreiche informelle Absprachen über die Rechte der Beschäftigten. Darum haben diese sich nun mit großer Mehrheit in der FAU organisiert und einen Tarifvertrag ausgearbeitet, der ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz verbindlich regelt.

Gleich zu Beginn wird in dem Vertrag klargestellt: „Wir arbeiten kollektiv.“ Die Beschäftigten haben mit dem Instrument des Tarifvertrags ihren Arbeitsplatz ein gutes Stück weit zu einem Kollektivbetrieb umgestaltet:

  • Betriebliche Demokratie: Sie haben das Recht, über betriebliche Entscheidungen wie Einstellungen, Arbeitszeit und Dienstpläne abzustimmen.
  • Einheitslohn: Es wird ein Einheitslohn unabhängig von Qualifikation und Stellung im Betrieb gezahlt.
  • Mitbestimmung ist Arbeitszeit: Arbeitszeit, die die Beschäftigten für die Wahrnehmung ihrer Mitspracherechte verwenden, wird mit einer Pauschale bezahlt und der Trägerverein übernimmt auch weitere Kosten, die dabei anfallen.
  • Kein Befristungstrend: Beschäftigung auf Honorar- oder Werkvertragsbasis ist nur noch zusätzlich zum regelmäßigen Betrieb möglich und Befristungen gibt es nur in definierten Ausnahmefällen.
  • Den Umständen entsprechen: Eine Reihe von sozialen Verbesserungen wurden erreicht: Familienzuschlag für Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen bzw. Unterhalt zahlen, Aufstockung des Krankengeldes auf die volle Lohnhöhe, sechs Wochen Urlaub, Überstundenzuschläge, weiterreichende Ansprüche auf Lohnfortzahlung bei Verhinderung oder medizinischen Eingriffen.

 

Darum: Beitreten, organisieren und kollektiv mehr erreichen!

Quelle: FAU Berlin

[ssba]