Wir haben diesen Artikel von der Homepage der FAU Halle übernommen
Es ist erstaunlich, wie kreativ sich viele Kolleg*innen im Gespräch immer wieder zeigen, um den eigenen Anspruch auf arbeitsrechtliche Mindeststandards zu leugnen: „Nein, im Gastrobereich gilt das nicht“, „Wir sind nur als Saisonkräfte eingestellt. Wir haben nicht mal einen schriftlichen Arbeitsvertrag“, oder „Mir macht die Arbeit Spaß. Ich verzichte freiwillig auf Urlaub. Mein Chef hat ja auch nicht so viel“.
Es wurde alles schon gesagt, nur noch nicht überall
Wir wiederholen uns gerne. Immer wieder. Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Nachtzuschläge (oder freie Tage als Ausgleich für Nachtschichten), das Einhalten von Kündigungsfristen und schriftliche Kündigungen – darauf haben alle sogenannten Arbeitnehmer*innen Anspruch, ob im Minijob in der Gastro oder in der Pflege, ob Saisonarbeit oder Vollzeit, ob die Bosse arm oder reich sind. Das Wissen um die eigenen Rechte ist der erste Schritt. Sie auch durchzusetzen erfordert manchmal Mut und bringt manchmal ein Risiko mit sich. Wir entwickeln gemeinsam Strategien und plötzlich entpuppen sich die Arbeitgeber*innen als zahnlose Tiger. Weiter lesen „FAU Halle: Zur alltäglichen Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Eine Zwischenbilanz“