… oder wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?
Alle reden vom Energiesparen. Natürlich auch die Bosse.
ABER: wie kalt darf es am Arbeitsplatz eigentlich sein oder anders gefragt: Wie warm muss es sein?
Leider gibt es dazu keine allgemeine Aussage, aber den „Technische Regeln für Arbeitsstätten“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit, kann man folgende Angaben zu der Frage entnehmen:
- für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
- für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
- für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius und
- für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius betragen.
- für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad Celsius
In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss die Temperatur mindestens 21 Grad betragen.
In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer mindestens 24 Grad sein.
Was tun wenn es zu kalt ist?
Leider sieht das Gesetzt mal wieder nicht vor, das man als Malocher*in bei zu kalten Temperaturen direkt die Arbeit einstellen kann.
Solltet ihr keine entschlossenen Belegschaft sein, die keine Angst vor Strafmaßnahmen (Abmahnung) hat, raten wir zu folgendem vorgehen:
- Foto vom Thermometer machen und die zu kalte Temperatur dokumentieren
- zum Boss gehen und auf die zu kalte Temperatur hinweisen
- gebt ihm eine angemessene Frist die Temperatur entsprechend zu erhöhen
- sollte der Boss keine Anstalten unternehmen die Temperaturen auf die Mindesttemperaturen zu erhöhen, dann sprecht mit eurem Hausarzt über die gesundheitlichen Risiken und lasst euch diese attestieren. -> Damit habt ihr dann auch das juristische Recht das verweilen am zu kalten Arbeitsplatz zu verweigern. (Aber Achtung: solltet ihr jetzt zu Homeoffice verdonnert werden, versucht der Boss nur, die Heizkosten auf euch ab zu schieben! Verlangt also daher auf jeden Fall einen Heizkostenzuschuss!)
- Schwangere und stillende: Einerseits stehen Schwangere/stillende unter dem besonderen Schutz des „Muterschutzgesetzes“ und können ggf verlangen die Arbeit an einem anderen Ort aus zu führen oder die Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots verlangen. Andererseits müssen auch sie mit ärztlichem Attest eine Gesundheitsgefährdung nachweisen.
Quellen:
- https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/diskussion-um-mindesttemperaturen-am-arbeitsplatz_76_570968.html
- https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf?__blob=publicationFile&v=5
- https://www.smartlaw.de/rechtsnews/arbeitnehmer-auszubildende/kaelte-am-arbeitsplatz-wann-muss-der-chef-reagieren