Dass im Leiharbeitsgewerbe gesetzliche Mindeststandard durch Tarifverträge unterboten werden, ist ein altbekanntes Problem und wird von der FAU seit nunmehr 9 Jahren kritisiert.
Nun willigt die IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie in eine Höchstüberlassungsdauer von sage und schreibe 48 Monaten ein.
Sie unterläuft damit das neue AÜG von Arbeitsministerin Nahles, das seit 1. April 2017 in Kraft ist und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorsieht.
Bereits dieses Gesetz ist für den Großteil der LeiharbeiterInnen schon eine realitätsfremde Mogelpackung, sind doch 48% von ihnen höchstens 3 Monate im Entleihbetrieb beschäftigt, – vom „Drehtür-effekt“ ganz zu schweigen.
Dieser umschreibt das Phänomen, dass LeiharbeitnehmerInnen nach Erreichen der Höchstüberlassungsdauer entlassen werden, um nach einer Pause, oft in Arbeitslosigkeit, zu ihrem alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Mit dann natürlich geringerem Tarifentgelt als vorher.
Mit dem Einknicken der Führungsebene der IG Metall vor dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zementiert sie weiter die Spaltung der Beschäftigten in Kern- und Randbelegschaften.