aus dem Archiv: Resolution der Libertären Tage in Düsseldorf zu den Anti-FTAA-Protesten

In Solidarität mit den mehr als 30.000 Menschen, die in Quebec gegen die Tagung der amerikanischen Staats- und Regierungschefs, die dort über ein amerikanisches „Frei“-Handelsabkommen (FTAA) verhandelten, demonstrierten und sich dabei über drei Tage heftige Kämpfe mit der Polizei lieferten, verabschiedeten die mehr als 400 TeilnehmerInnen der „Demonstration für die Anarchie“ im Rahmen der Düsseldorfer „Libertären Tage“ folgende Resolution:

Resolution:

Wir, die 400 TeilnehmerInnen der „Demonstration für die Anarchie“ und der „Libertären Tage“in Düsseldorf (Deutschland) grüßen euch. Weiter lesen „aus dem Archiv: Resolution der Libertären Tage in Düsseldorf zu den Anti-FTAA-Protesten“

aus dem Archiv: Libertäre Tage 2001 in Düsseldorf

Die „Eröffnungsrede“:

Hallo zusammen,
ich möchte euch ganz herzlich zu den „Libertären Tagen 2001“ in Düsseldorf begrüßen. Aufgrund der auf bisherigen Demos gesammelten Erfahrungen haben wir uns gegen lange Reden und für ein buntes und vielseitiges Aktionsprogramm am heutigen Tage entschieden. Um neben dem Ausdrücken von Lebensgefühl der bestehenden Notwendigkeit von inhaltsreichen Diskussionen Rechnung zu tragen, finden morgen Workshops und Vorträge statt. Doch bevor ich den weiteren Verlauf vorstellen werde, möchte ich doch noch ein paar Sätze zur Bedeutung von „Libertären Tagen“ und ihrem Ursprung loswerden. Die „Libertären Tage“ entspringen dem Bedürfnis, die Diskussion und den Informationsaustausch der antiautoritären Linken voranzutreiben und die Bewegung für eine größere Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen. Auf der einen Seite wollen wir also an diesem Wochenende Anarchisten und Anarchistinnen zusammenführen und ein Forum zur Vernetzung bieten. Auf der anderen Seite wollen wir unsere Visionen kraftvoll nach außen tragen und mit unserer Idee einer basisdemokratischen Gesellschaft einen größeren Kreis von Menschen ansprechen. Unser Ziel ist es, alle Formen der Herrschaft von Menschen über Menschen aufzulösen. Sei es die Ausbeutung durch Lohnarbeit, sei es der Staat mit seinen Gewaltapparaten. Aber auch in zwischenmenschlichen Beziehungen, im alltäglichen Sexismus und Rassismus. Stattdessen streben wir eine solidarische, selbstverwaltete Gesellschaft freier Individuen an. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir auf den „Libertären Tagen“ Wege und Strategien diskutieren und vorleben, um Alternativen zu den bestehenden Machtstrukturen aufzuzeigen und weiterzuentwickeln. Das erste Treffen unter ähnlich formulierten Ansprüchen fand 1987 in Frankfurt am Main statt, das von den OrganisatorInnen vom ehemaligen Libertären Zentrum Frankfurt als Arbeitstreffen konzipiert wurde. Im Nachhinein betrachtet, stellen die „Libertären Tage“ 1987 einen wesentlichen Fixpunkt der anarchistischen Bewegung dar. Immer wieder war in der Folge von allen Ecken Persönliches und Inhaltliches zu hören, das in und aus dem Treffen entstanden war. Erst sechs Jahre später fanden die zweiten „Libertäre Tage“ unter dem Motto „Wege zu einer anarchistischen Gesellschaft“ in Weiter lesen „aus dem Archiv: Libertäre Tage 2001 in Düsseldorf“

aus dem Archiv: Demo am 6. April in Düsseldorf

Aufruf

Am 8. Februar 2002 hat die Bezirksregierung Düsseldorf Sperrungsverfügungen gegen mehr als 80 Anbieter von Internet-Zugängen, sogenannte Access-Provider, erlassen. Die Bezirksregierung beruft sich dabei auf ihre Kompetenz als Landes-Aufsichtsbehörde für den gesetzlichen Jugendschutz und die »Ahndung von Ordnungswidrigkeiten« gemäß des Mediendienstestaatsvertrags. Weiter lesen „aus dem Archiv: Demo am 6. April in Düsseldorf“

Kommentar: (Un-)Heil durch vorzeitige Beendigung der Arbeitsschutzverordnung

Rudolf Mühland, 23.01.2023

Hintergrund:

Im Jahr 2000 erließ die EU ein Richtlinie zum „Schutz der Arbeitnemer*innen gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit“. In der BRD wurde diese Richtlinie durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) umgesetzt. Diese regelt seit ihrer Aktualisierung 2013 unter anderem nach welchen Kriterien Biostoffe in eine von insgesamt vier Risikogruppen eingeteilt werden und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Leider gilt die BioStoffV weder für alle Arbeitsplätze noch für Schüler*innen/Studiernden usw. (§6 BioStoffV). Stattdessen beschränkt sie sich auf Laboratorien, Anlagen zur Versuchstierhaltung in der Biotechnologie und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid19) wurde 2020 in die zweithöchste Stufe, die Risikogruppe drei eingeteilt. In dieser Risikogruppe befinden sich unter anderem auch das Denge-Virus, das Gelbfieber-Virus, das Hepatitis-C-Virus, die Viren der „Spanischen“ und „Asiatischen“ Grippe.

Die Einstufung in die Risikogruppen, zieht dann auch Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen nach sich. Für die Biostoffe der Risikogruppe drei bedeutet dies unter anderem:

  • Zugang/Umgang mit diesen Biostoffen nur für fachkundige, extra geschulte und zuverlässige Arbeiter*innen und auch nur mit Zugangkontrolle
  • Die Biostoffe müssen unter Verschluss gehalten werden
  • Bei Stoffen die über die Luft übertragen werden können
    • Müssen die Labore baulich abgetrennt sein
    • Sie müssen abdichtbar sein (für eine mögliche Begasung zur Dekontamination)
    • Die Abluft muss gefiltert werden
    • Zugang nur über eine Schleuse
    • Unterdruck im Labor
  • Die Arbeiter*innen müssen persönliche Schutzkleidung tragen, u.a. einen Laborkittel, geschlossene Schuhe, geeignete Schutzhandschuhe, Mund-Nase-Schutz und eine Schutzbrille/Schild
  • Arbeit ggf. nur an den dafür vorgesehnen Sicherheitswerkbänken

Die Bestimmungen der Biostoffverordnung werden in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) konkretisiert. Hier gelten besonders die Bestimmungen der TRBA 100 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien) und TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege)

 

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Das fängt ja gut an: Solidarische Prozessbegleitung (Bonn)

Nach einem Arbeitskonflikt der FAU Bonn gegen das Eiscafé Alcedo wurde das Allgemeine Syndikat Bonn von den beiden Arbeitgebern auf Schadenersatz verklagt! Teil der Gegenstrategie ist die personelle Unterstützung vor Ort.
Darum verbreiten wir den Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am Bonner Landgericht.

Frei nachdem Motto: „Alcedo eiskalt den Kampf ansagen!“

24. Januar 2023 um 9 Uhr 15 am Landgericht, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn.

Aus dem Archiv: Einen gewerkschaftlichen Feminismus entwickeln

Die unbezahlte Haus- und Sorgearbeit von Frauen, die im Durchschnitt schlechter bezahlte berufliche Arbeit von Frauen und Transpersonen, sowie die gesellschaftliche Unterdrückung allgemein sollten in jeder Gewerkschaft zu einer besonderen Beschäftigung mit Geschlechterverhältnissen führen. In der FAU wird an verschiedenen Stellen versucht, eine gewerkschaftlich-feministische Strategie zu entwickeln.

Seit 2016 besteht bei der FAU Berlin eine offene Beratungsstelle zu Sexismus am Arbeitsplatz. Sie bietet Unterstützung in Fällen sexueller Belästigung sowie bei sexuellen Übergriffen an und hat mehrere, vor allem migrantische Arbeiter*innen dahingehend beraten.[1] Seit 2017 gibt es in der FAU Dresden die AG Feministische Kämpfe, die u.a. die Frauenkampftagsdemonstration zur Frauen-JVA Chemnitz unterstützt hat und im Moment Bildungsangebote zum Themenkomplex „Gewerkschaft und Feminismus“ erarbeitet. Zuletzt hat das Internationale Komitee der FAU über den feministischen Generalstreik in Spanien berichtet und angeregt, diesen auch in Deutschland zu etablieren.

Um diese und andere Initiativen zu bündeln, hat sich Mitte 2017 die FAU-weite feministische Vernetzung fem*fau[2] gebildet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen und LGBT innerhalb der FAU zu vernetzen und eine gewerkschaftlich-feministische Strategie für die Praxis zu entwickeln.
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aus dem Archiv: Hier der Tätigkeitsbericht des Bildungssyndikates Düsseldorf:

1.
Unser Organ ist die „Mühsam“. Der „Mühsam“ erscheint unregelmässig. Wir versuchen
ihn jedoch mindestens zweimal pro Semester in einer Auflage von 500 Ex.
herauszubringen. Bisher sind zwei Nummern des „Mühsam“ erschienen. In der ersten Ausgabe widmeten wir uns besonders der der Gefahren welche die Einführung einer Studi-Card mit sich bringen würde. In der zweiten Ausgabe berichteten wir ausführlich über die aktuelle Studierendenbewegung in Mexiko und deren Versuche mit Studierenden auf der ganzen Welt gemeinsam gegen den „Neo-Liberalismus“ zu kämpfen.

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Ausflug in das Archiv für alternatives Schrifttum

Am 12.12.2022 haben wir einen Ausflug in das Archiv für alternatives Schrifttum (afas) in Duisburg gemacht.
Das asfas ist ein freies Archiv und sammelt vor allem sogenannte „graue Literatur“ aus den sozialen Bewegungen.
Ursprünglich war es Regional begrenzt, das heißt ursprünglich hat das Archiv Materialien nur aus NRW gesammelt.
Diese Beschränkung ließ sich aber nicht durchhalten und mittlerweile befinden sich mehr als 2.500(!) Regalmeter Materialien im afas.
Darunter viele Bewegungsarchive, deren eigenen Räume zu klein wurden, wie zum Beispiel das Archiv des Umweltzentrums in Münster und viele weitere…. Weiter lesen „Ausflug in das Archiv für alternatives Schrifttum“

Ein anarchistischer Leitfaden für Weihnachten?

Können wir Weihnachten für die Massen zurückfordern? Bild: Grace Wilson/STRIKE! Zeitschrift.

In der Nacht vor Weihnachten werden wir alle unterwegs sein. Während die Leute schlafen, werden wir unseren Einfluss erkennen. Wir werden Waren aus den Geschäften enteignen, denn das ist fair. Und verteilen Sie sie weit, an diejenigen, die Pflege brauchen.

Ruth Kinna
20. Dezember 2018 – openDemocracy

Es ist keine Überraschung zu entdecken, dass der anarchistische Theoretiker Pjotr Kropotkin an Weihnachten interessiert war. In der russischen Kultur wurde der heilige Nikolaus (Николай Чудотворец) als Verteidiger der Unterdrückten, Schwachen und Benachteiligten verehrt.

 

Bild: Grace Wilson/STRIKE! Zeitschrift.

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Info: Was tun bei hohen Gasrechnungen? (Update)

Veröffentlicht am: 2. Sep. 2022 um 10:30 Uhr
Update, 29.11.2022

Die FAU München hat einige sachdienliche Hinweise unter der Überschrift:
Sozialrechtliche Selbstverteidigung
zusammengestellt. Neben Harz 4 (jaja – die Politiker*innenbande will das es jetzt „Bürgergeld“ heißt, … – es bleibt aber faktisch Hartz 4) gehen sie noch auf Themen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld 1 und weitere Punkte ein. Schaut euch den Artikel an und nehmt eure §§-Rechte wahr.
Noch zwei Tipps:
(1) Achtet auf fristen und erledigt alles bei Zeiten, denn die Behörden werden zum Teil deutlich länger als drei Monate brauchen um Anträge, zum Beispiel auf Wohngeld, zu bearbeiten. Da heißt es Durchhaltevermögen beweisen!
(2) Tut euch zusammen und helft euch gegenseitig bei den Anträgen! So habt ihr es leichter zeitnah alle notwendigen Dokumente zu organisieren und die drei bis sechs Monate die die Behörden brauchen um eure Anträge zu bearbeiten auch durch zu stehen, ohne die Hoffnung auf zu geben!

Du arbeitest, aber die Gasrechnung stellt dich vor echte Problem?
Du beziehst eine Rente, und die Gas-Rechnung überfordert dich?
Du bist Hartz IV Bezieher*in und die steigenden Gaskosten machen auch vor dir nicht halt?
Du bist Geflüchtet und erhältst Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetzt?

Dann stell einen Antrag auf Hartz IV! (und wenn du schon Hartz IV bekommst, dann reiche deine Gasrechnung zeitnah beim Jobcenter ein!)
Ja, wir wissen das es unangenehm ist und das es viel Aufwand bedeutet. Aber überwinde dich, denn du hast in Monaten in denen du unter das Existenzminimum rutscht, einen Rechtsanspruch auf entsprechende staatliche Leistungen! Das kann dir schon passieren, wenn du zum Beispiel 2.300 € Brutte (1827 € Netto) im Monat verdienst (Link zu Beispielrechnung siehe unten). Du wirst so übrigens nicht zu einem/einer „Hartz IV Bezieherin“ – Dein Anspruch auf diese staatliche Leistung begrenzt sich auf diesen einen Monat, in dem du, durch die hohe Gasrechnung unter das Existenzminimum sinkst.

Jeden Mittwoch von 11-14 Uhr kannst du zu uns ins V6, Volmerswertherstr. 40221 Düsseldorf kommen. Die „Unabhängigen Arbeitslosen“ bieten rund um alle Themen zu Hartz IV Beratung, Unterstützung und ggf. auch Begleitung zum Jobcenter an!

Hier aber schon einmal ein paar Sachdienliche Hinweise für dich….

WICHTIG:

  • Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Ihr müsst also zeitnah handeln! Nach Antragstellung kann es bis zu drei(!) Monaten dauern, bis ihr eine Antwort vom Amt bekommt.
  • Das Schonvermögen beträgt 50.000 Euro, weil noch die Corona-Ausnahmeregelung gilt. Achtet darauf wann die Ausnahmeregelung ausläuft.
  • Die „Angemessenheit der Wohnkosten“ werden derzeit nicht geprüft. Solange die Corona-Regelung noch gilt.
  • Auch Rentner*innen können bei hohen Heizkoten beim Sozialamt Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung geltende machen.

Achtung: In diesen Fällen sind die von Energiekonzernen angebotenen Ratenzahlungen nicht sinnvoll. Möglicherweise besteht dann monatlich kein Bedarf mehr und ihr müsst doch den vollen Betrag selbst bezahlen!

Ausführliche Infos, inkl einer Beispielrechnung findet ihr auf diesen Seiten Seite 1-> Seite 2->
Die TAZ-> hat auch etwas zum Thema geschrieben, inkl. einem Wichtigen Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Und noch etwas:

  • Der Mieterverein Hamburg rät zu Einsprüchen gegen Nebenkostenerhöhungen: „Bei Forderungen von Vermieter*innen nach Vorauszahlung ohne vorherige Abrechnung der Heizkosten sollte Widerspruch eingelegt werden.“
  • Auf dieser Seite-> bekommt ihr Tips, wie ihr die Energiepauschale bekommen könnt – das geht auch wenn du Rentner*in bist.

 

Winter is coming….

… oder wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein?

Alle reden vom Energiesparen. Natürlich auch die Bosse.
ABER: wie kalt darf es am Arbeitsplatz eigentlich sein oder anders gefragt: Wie warm muss es sein?

Leider gibt es dazu keine allgemeine Aussage, aber den „Technische Regeln für Arbeitsstätten“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit, kann man folgende Angaben zu der Frage entnehmen:

  1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
  2. für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
  3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius und
  4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius betragen.
  5. für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad Celsius

In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss die Temperatur mindestens 21 Grad betragen.
In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer mindestens 24 Grad sein.

Was tun wenn es zu kalt ist?

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FAU Sommerschule 2022

Ein persönlicher Rückblick

Seit einiger Zeit organisiert die Bundesföderation der FAU eine jährliche Sommerschule. Laut Beschluss hat sie vier Themenblöcke, zu denen es an einem Wochenende zahlreiche Vorträge, Seminare und Workshops gibt. Außerdem gibt es noch ein reichhaltiges Abendprogramm. Alle Besucher*innen sehen sich also einem Umfangreichen und straff organisiertem Wochenende gegenüber, wo sie mit Informationen überhäuft werden. Und dieses Jahr waren wir sogar mit einem „langen Wochenende“ konfrontiert. Anstatt einen Kurztrip an die See, die Berge oder sonst wohin zu machen, wo man einfach mal fünfe gerade seien lassen kann, kamen über 100 FAU-Mitglieder zu einem arbeitsintensiven Treffen zusammen. – Und ich war einer von ihnen….. Weiter lesen „FAU Sommerschule 2022“