Erich Dürre (*1900)

  • Otto Bethke (* 1888– † 1970), Kraftfahrer, aus Oberschöneweide,
    Siemensstraße 21
  • Johann Gegodowski (* 1884–† 1976), Arbeiter, aus Oberschöneweide,
    Deulstraße 8
  • Hans Franz Spaltenstein (*1907), aus Oberschöneweide,
    An der Wuhlheide 214
    Das Kammergericht verurteilte Hans Spaltenstein zu zwei Jahren Zuchthaus. Johann Gegodowski erhielt ein Jahr und vier Monate und Otto Bethke ein Jahr und drei Monate Gefängnis.
    Bei zwei weiteren Verhafteten, Anna Clamann geb. Schöneberg, und dem Arbeiter Erich Dürre (*1900), beide aus Niederschöneweide, wurde vermutlich keine Anklage vor dem Kammergericht erhoben.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Anna Clamann geb. Schöneberg

  • Otto Bethke (* 1888– † 1970), Kraftfahrer, aus Oberschöneweide,
    Siemensstraße 21
  • Johann Gegodowski (* 1884–† 1976), Arbeiter, aus Oberschöneweide,
    Deulstraße 8
  • Hans Franz Spaltenstein (*1907), aus Oberschöneweide,
    An der Wuhlheide 214
    Das Kammergericht verurteilte Hans Spaltenstein zu zwei Jahren Zuchthaus. Johann Gegodowski erhielt ein Jahr und vier Monate und Otto Bethke ein Jahr und drei Monate Gefängnis.
    Bei zwei weiteren Verhafteten, Anna Clamann geb. Schöneberg, und dem Arbeiter Erich Dürre (*1900), beide aus Niederschöneweide, wurde vermutlich keine Anklage vor dem Kammergericht erhoben.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Johann Gegodowski (* 1884–† 1976),

  • Otto Bethke (* 1888– † 1970), Kraftfahrer, aus Oberschöneweide,
    Siemensstraße 21
  • Johann Gegodowski (* 1884–† 1976), Arbeiter, aus Oberschöneweide,
    Deulstraße 8
  • Hans Franz Spaltenstein (*1907), aus Oberschöneweide,
    An der Wuhlheide 214
    Das Kammergericht verurteilte Hans Spaltenstein zu zwei Jahren Zuchthaus. Johann Gegodowski erhielt ein Jahr und vier Monate und Otto Bethke ein Jahr und drei Monate Gefängnis.
    Bei zwei weiteren Verhafteten, Anna Clamann geb. Schöneberg, und dem Arbeiter Erich Dürre (*1900), beide aus Niederschöneweide, wurde vermutlich keine Anklage vor dem Kammergericht erhoben.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Otto Bethke (* 1888– † 1970)

  • Otto Bethke (* 1888– † 1970), Kraftfahrer, aus Oberschöneweide,
    Siemensstraße 21
  • Johann Gegodowski (* 1884–† 1976), Arbeiter, aus Oberschöneweide,
    Deulstraße 8
  • Hans Franz Spaltenstein (*1907), aus Oberschöneweide,
    An der Wuhlheide 214
    Das Kammergericht verurteilte Hans Spaltenstein zu zwei Jahren Zuchthaus. Johann Gegodowski erhielt ein Jahr und vier Monate und Otto Bethke ein Jahr und drei Monate Gefängnis.
    Bei zwei weiteren Verhafteten, Anna Clamann geb. Schöneberg, und dem Arbeiter Erich Dürre (*1900), beide aus Niederschöneweide, wurde vermutlich keine Anklage vor dem Kammergericht erhoben.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Willi Boretti (* 1906 – † 1969)

Willi Boretti mit seinem Sohn Giordano_berlin

Willi Boretti (1906–1969),
aus Adlershof, Gemeinschaftsstraße 30
Der Schriftsetzer und spätere technische Zeichner Willi Boretti war von 1921 bis 1923 in der kommunistischen Jugend in Baumschulenweg organisiert, bevor er sich den Anarchisten anschloss. 1926 wurde er Mitglied der FAUD, Ortsverein Adlershof. 1928 war er Leiter der Hauptstelle der Anarchistischen Jugend und in den Folgejahren Teilnehmer an Konferenzen der Berliner „Provinzial-Arbeiterbörse“. Nachdem die Adlershofer Gruppe aus der Syndikalistischen Bewegung ausgetreten war (s.o.), verließ Boretti wenig später den Ortsverein. Im August 1936 erhielt Willi Boretti Besuch von einem schwedischen Staatsangehörigen und früheren Jungsozialisten namens Rudolf Berner, einer Ferienbekanntschaft von 1928/29. Berner gab vor, auf dem Weg in die Tschechoslowakei und Österreich zu sein. Im März 1937 tauchte Berner, vermutlich aus dem vom Bürgerkrieg umkämpften Spanien kommend, wieder in Berlin auf und versuchte mit Hilfe von Boretti, Kontakte zu alten Mitgliedern der anarchistischen Föderation zu knüpfen. Eines der Ziele war dabei laut Borettis Sohn Giordano, anarchistische Gesinnungsgenossen aus Skandinavien durch das Deutsche Reich nach Spanien zu schleusen. Bereits am 3. Mai 1937 wurde Willi Boretti von der Gestapo verhaftet. Wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens unter erschwerenden Umständen“ verurteilte das Berliner Kammergericht am 9. Februar 1938 Rudolf Ludwig zu drei Jahren und Friedrich Dettmer zu zwei sowie Willi Boretti zu einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus. Willi Boretti galt nach seiner Haft als „wehrunwürdig“ und war während des Krieges als Betriebsingenieur bei Mannesmann in Adlershof tätig. Er hatte freundschaftlichen Kontakt zu Fremdarbeitern und hielt auch während des Krieges Verbindung zu anarchistischen Gesinnungsgenossen. Ein Treffpunkt war eine Buchhandlung in Berlin-Lichtenberg in der Nähe des S-Bahnhofes Ostkreuz. Gegen Ende des Krieges wurde er zur „Organisation Todt“ zwangsverpflichtet. Im Rahmen der so genannten Ardennenoffensive eingesetzt, geriet er schließlich für einige Monate in amerikanische Kriegsgefangenschaft. (Nach dem Krieg trat er 1946 zwar der SED bei, wurde aber bereits Anfang der 50er Jahre politisch kaltgestellt und schließlich aus der Partei ausgeschlossen. Er musste daraufhin auch einen beruflichen Abstieg erleben und verstarb im Jahre 1969.)

Willi Boretti erinnert sich 1945:
„Die Arbeiterbewegung hatte aus der Spaltung der 1. Internationale (der sozialdemokratischen Parteien im Ersten Weltkrieg, d. Verf.) nicht gelernt. Da alle sog. Arbeiterorganisationen im Geist der Rechthaberei und Unduldsamkeit durchdrungen waren, schloss ich mich keiner Partei an, sondern sah meine Aufgabe in der Versöhnung und Problemlösung. Meinen Fähigkeiten entsprechend hielt ich Vorträge bei allen Parteien, Gruppen und Gewerkschaften, die sozialistischen Zielen zustrebten. Ich übersetzte aus fremden Sprachen, besuchte Kongresse im In- und Ausland. Als Mitglied verschiedener Hilfsorganisationen setzte ich meine kleinen materiellen Mittel ein, um auch auf diesem Gebiet die
Völkergemeinschaft praktisch zu demonstrieren. 1933 zeigte sich dann, dass alle Arbeit infolge der Starrköpfigkeit der beiden großen marxistischen Arbeiterparteien umsonst (gewesen) war. Wir hatten uns umsonst in Thüringen mit den Nazis 1923 herumgeschlagen, hatten in allen Jahren vergeblich versucht, den Bauern auf unsere Seite zu ziehen in Mecklenburg. Ich wurde im Sommer 1933 eines
der ersten Opfer des Faschismus in meinem Ort, verraten durch einen Genossen der KPD, der mit wehenden Fahnen ins andere Lager hinüberschwenkte. Nach 4 Monaten ließ man mich wieder frei.
Nun kam die Zeit der geistigen Vorbereitung auf die Zeit nach der Naziherrschaft; denn dass diese eines Tages fallen müsste, war für ich nur logisch.“

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Rudolf Ludwig (*1897 – † 1975)

Rudolf Ludwig (1897–1975),
aus Baumschulenweg, Baumschulenstraße 27
Der Bauarbeiter Rudolf Ludwig war bis 1933 Mitglied der Metallarbeiter-Föderation der FAUD. Im Laufe des Jahres 1934 wurde er von Erich Frese für die illegale Arbeit gewonnen. Ludwig erhielt von Frese in der Folgezeit größere Mengen Tarnschriften zur Verteilung an Gesinnungsfreunde; u.a. an Hans Franz Spaltenstein, Heinze, Georg Winger und Erich Dürre. Weiter sammelte er Beiträge zur Unterstützung verhafteter Mitglieder der FAUD ein.

Friedrich Dettmer (*1898)

Friedrich Dettmer (*1898),
aus Köpenick, Friedenstraße 4 bei Scholz
Der Mechanikergeselle Friedrich Dettmer trat der FAUD bereits 1923 bei und war der Berliner
Föderation der Metallarbeiter zugeteilt, bei der er zeitweilig die Funktion eines Schriftführers
innehatte. Im Frühjahr 1933 übernahm er die Kasse der Ortsgruppe Oberschöneweide, die
er Ende Oktober an Erich Frese übergab. Er nahm an illegalen Zusammenkünften der FAUD
teil, unterstützte in Haft geratene Gesinnungsgenossen mit nicht unerheblichen Geldbeträgen
und verteilte illegale Schriften, die er über Erich Frese erhielt.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Erich Frese (geb. 1903 – † 1983)

Erich Frese, aus Oberschöneweide, Fuststraße 2

Erich Fres

Der Arbeiter Erich Frese war langjähriges Mitglied im FAUD und verwaltete ab Oktober 1933 die Kasse der Ortsgruppe Oberschöneweide. Frese spielte eine wichtige Mittlerrolle zwischen der Berliner Ebene und den Basisgruppen. Über ihn lief beispielsweise die Verteilung der politischen Tarnschriften. Erich Frese wurde im Hauptprozess vor dem Kammergericht gegen „Schwalba und andere“ zu 3 Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt.

aus der Anklageschrift vom Oktober 1937

Quelle: www.gdw-berlin.de

Kündigung – Teil II: Kündigungsarten und Abmahnung

§§§-Dschungel: Kündigung – leider immer aktuell. Teil II: Kündigungsarten und AbmahnungVon den Kündigungsformen, die wir im letzten Artikel behandelt haben (betriebs-, personen- und verhaltensbedingt), sind die Kündigungsarten zu unterscheiden. Dazu gehören die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung – auch „fristlose Kündigung“ genannt – und die Änderungskündigung.
Ordentliche Kündigung

„Der kann mir doch nicht einfach kündigen!“ Diesen Satz hört man immer wieder, oft mit einiger Empörung. Darauf muss geantwortet werden: Doch, er kann, und er muss es dir nicht einmal begründen. Die Frage ist lediglich, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Ob sie das ist, stellt letztendlich das Arbeitsgericht fest.

Im ersten Schritt geht es deshalb darum, festzustellen, wie gekündigt wurde. Ein Blick in das Kündigungsschreiben mag ergeben, dass es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, da die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten wurden. Diese sind im § 622 BGB geregelt. Eine ordentliche, also fristgerechte Kündigung wird in der Regel im Zusammenhang mit allen Kündigungsformen (siehe §§§-Dschungel, DA Nr. 198) ausgesprochen.

Ein Sonderfall liegt bei befristeten Arbeitsverträgen vor. Ist in diesem die ordentliche Kündigung nicht definitiv geregelt, ist eine fristgerechte Kündigung nicht möglich. Das Arbeitsverhältnis endet dann erst am Ende des festgelegten Befristungszeitraums.

Außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung sieht das etwas anders aus. Hier muss der Arbeitgeber einen „wichtigen Grund“ nennen, der die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfristen „unzumutbar“ macht. In der Regel ist die fristlose Kündigung eine verhaltensbedingte Kündigung. Gesetzlich geregelt ist dies im § 626 Abs. 1 BGB.

Gelegentlich wird zusätzlich noch ordentlich gekündigt. Falls die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hat, bleibt dann immer noch die Gefahr, fristgerecht gekündigt worden zu sein.

„Wie kann der mir fristlos kündigen, ich habe ja noch gar keine Abmahnung erhalten“, mag manch eine/r sich denken. Aber auch hierbei verhält es sich anders, als man erstmal glaubt: Ob eine Abmahnung erforderlich war, auch das entscheidet letztendlich das Gericht (siehe auch dazu§§§-Dschungel, DA Nr. 198).

Fristlose Kündigungsgründe können sein: Vermögensdelikte, eigenmächtiger Urlaubsantritt, vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit (Ankündigungen wie: „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, mache ich halt krank“, sind da gefährlich), Unpünktlichkeiten, etc.

Natürlich könnt auch ihr fristlos kündigen, z.B. wenn der Arbeitgeber mit der geschuldeten Lohnzahlung in Verzug ist.

Änderungskündigung

Eine besondere Art der Kündigung ist die sogenannte Änderungskündigung. Sie beinhaltet zwar eine Kündigung, aber eben auch ein neues Arbeitsangebot zu geänderten Bedingungen. Gesetzlich geregelt ist sie im § 2 KSchG. Sie ist das „mildere“ Mittel und findet oft im Zusammenhang mit einer ansonsten betriebsbedingten Kündigung Verwendung. Sie ist sozial nur gerechtfertigt, wenn der angebotene Arbeitsvertrag im konkreten Zusammenhang mit den betrieblichen Änderungen steht. Wirksam werden diese Änderungen erst nach dem Ende der gesetzlichen Kündigungsfristen.

„Aber der kann mir doch nicht einfach ohne Änderungskündigung einen anderen Arbeitsvertrag vorlegen!“ Doch, auch das kann er. Die Frage ist, ob man unterschreibt. Und oft werden solche schlechteren Arbeitsverträge auch ohne eine Änderungskündigung unterschrieben. Dann können auch kein Anwalt und kein Gericht mehr etwas tun.

Resümee an dieser Stelle

Viele Menschen denken sich: Kündigung ist Kündigung. Doch es lohnt sich, genauer hinzuschauen und zu prüfen, um welche Form und Art einer Kündigung es sich handelt. Je nachdem müsst ihr bzw. muss eure Anwältin auf diese Kündigung reagieren.

Abmahnung

Die Abmahnung ist in keinem Gesetz geregelt. Sie hat sich aus der Rechtsprechung (Richterrecht) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist sie fast immer (aber eben nicht immer) notwendige Voraussetzung. Sie kann sich auf die Arbeitsleistung, aber auch auf das Verhalten im Betrieb beziehen.

„Die anderen haben das doch auch immer so gemacht. Wieso bekomme ich jetzt eine Abmahnung? Das geht doch nicht!“ Doch, auch das geht. Denn eine Gleichbehandlung im Unrecht gibt es im Arbeitsrecht nicht. Wenn auch andere sich „falsch“ verhalten haben, schützt das nicht davor, gezielt herausgegriffen und auch gekündigt zu werden.

Trotzdem muss man so etwas nicht einfach hinnehmen. Manchmal lohnt sich eine Klage gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung. Dies kann gerade deshalb sinnvoll sein, da es keine Fristen gibt, nach denen sie verfällt, bzw. festgelegte Zeiten, nach denen sie aus der Personalakte entfernt werden muss. Auch kann man eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass diese in der Personalakte hinterlegt wird.

Und Vorsicht! Arbeitsrechtliche Abmahnungen sind nicht formbedürftig. Sie können demzufolge auch mündlich ausgesprochen werden. Es muss nur klar erkennbar sein, dass man mit einer Kündigung zu rechnen hat.

In der nächsten Ausgabe werden wir uns mit der Schrifterfordernis, dem Kündigungszugang und den Fristen beschäftigen.

Kündigung – Teil I: Kündigungsformen und Abfindung

Wer in einem Betrieb mit zehn oder weniger Beschäftigten arbeitet oder erst weniger als sechs Monate beschäftigt ist, kann getrost diesen Teil des Kündigungsthemas überspringen. Denn für ihn oder sie trifft das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht zu. Nachzulesen in § 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 KSchG. Damit sind wir schon mittendrin im Thema. In § 1 Abs. 2 KSchG heißt es dann:
§§§-Dschungel: Kündigung – leider immer aktuell. Teil I: Kündigungsformen und Abfindung

Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.“

Daraus ergeben sich sprachgebräuchlich folgende Kündigungsformen: nämlich die personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen.

  • Eine personenbedingte Kündigung liegt beispielsweise vor, wenn sie krankheitsbedingt ist oder wenn z.B. eine Busfahrerin ihren Führerschein, etwa wegen eines privaten Verkehrsdeliktes, abgeben muss. Aber auch mangelnde Kenntnisse und unzureichende Fähigkeiten im Job können eine personenbedingte Kündigung nach sich ziehen.
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Pflichten verletzt wurden. Die Klassiker sind häufiges Zuspätkommen oder die Bagatellkündigungen.
  • Eine betriebsbedingte Kündigung liegt etwa bei Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschränkung der Produktion, Auftragsmangel und Umsatzrückgang vor.

Wichtig für uns

Bei der krankheitsbedingten Kündigung gehört es zu den größten Fehlern, zu glauben, dass sie nicht während einer Krankheit ausgesprochen werden dürfe. Ebenso falsch ist die Annahme, der Chef müssen jemandem einen anderen Job im Unternehmen suchen, wenn dieser vom Arzt ein Attest bekommt, er dürfe nur bestimmte Arbeiten (wie z.B. Heben) nicht mehr verrichten. Wenn er einen hat, liegt die Sache anders.

Bei der verhaltensbedingten Kündigung muss zwar grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. „Grundsätzlich“ heißt aber, das es eine Reihe von Ausnahmen gibt, zum Beispiel bei Diebstahl.

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist trotz Vorliegens dringender betrieblicher Gründe eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der ArbeitnehmerInnen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die ggf. vorhandene Schwerbehinderung des/der Betroffenen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Diese Auswahl muss nur zwischen ArbeitnehmerInnen mit vergleichbaren Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Hinzu kommt noch, dass gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in die soziale Auswahl die ArbeitnehmerInnen nicht unbedingt einzubeziehen sind, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.

Resümee an dieser Stelle

Alles in allem wird hier schon klar, dass es sich nicht um ein wirkliches Kündigungsschutzgesetz handelt. Daher spricht man eher von einem Abfindungsgesetz. Allerdings sollte man sich auch hier nicht täuschen. Ein Recht auf Abfindung besteht nur sehr begrenzt.

Abfindung

§1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung:

Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Aber auch hier ist die Höhe nicht so gigantisch wie vermutet: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Nach Abzug der Steuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt da nicht so viel.

§ 9 KSchG –Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers:

Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

Dies gilt aber auch umgekehrt für den Arbeitgeber. Als Abfindung ist dann ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Man muss somit erst einmal den Prozess gewinnen, ansonsten gibt es nichts. Oft versuchen Arbeitgeber, Beschäftigte mit einem Aufhebungsvertrag zu ködern, um sich den Gerichtsärger zu ersparen. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn der Ärger mit der Agentur für Arbeit ist vorprogrammiert (Stichwort Sperrfristen).

In der nächsten Ausgabe beschäftige ich mich an dieser Stelle mit den verschiedenen Kündigungsarten (ordentlich, fristlose und Änderungskündigung).

Werner Höme (* 1907 – † Juni 1937)

Werner Höme14. Februar 1907 – 11. Juni 1937

Der Graveur Werner Höme war Mitglied der sozialdemokratischen Jugendorganisation und anschließend der Anarchistischen Tatgemeinschaft. Dies war eine in Dresden ansässige Jugendgruppe, die ihre eigene Zeitung Revolutionäre Tat herausgab. Drei Ausgaben dieses Papiers erschienen. Die Gruppe hatte 14 Mitglieder beiderlei Geschlechts und ein weiteres Mitglied war Herbert Wehner, später führender Kommunist und dann Sozialdemokrat.

Höme trat dann 1926 der FAUD bei. Ab 1931 war er Vorsitzender der Dresdner Syndikalistischen Arbeiter-Föderation und Herausgeber der Zeitung „Der Arbeitslose“. Höme organisierte zusammen mit Herbert Hilse und Oskar Kohl den Dresdner FAUD-Untergrund. 1933 initiierte er mehrere Regionaltreffen und koordinierte das Netzwerk. Die Dresdner Gruppe produzierte eine Ausgabe einer Untergrundzeitung, die Mai-Zeitung.

Ab Mai 1933 befand sich Höme längere Zeit in Haft. Nach seiner Entlassung aus dem KZ Hohnstein im Februar 1934 veranlasste er die Witwe von Erich, Kreszentia Mühsam, aus Deutschland auszuwandern. Mit Herbert Hilse, Käthe Jünger und Ernst Schmidt gelang es ihm, den Nachlass von Erich Mühsam in Prag in Sicherheit zu bringen. Im Juni 1937 erneut verhaftet, wurde Werner Höme im selben Monat ermordet, während er sich in Untersuchungshaft befand.

Adaptiert von Nick Heath aus
http://www.gdw-berlin.de/bio/ausgabe_mit.php?id=245
Mit zusätzlichen Informationen unter www.nrw.vvn-bda.de/texte/0263_anarchist.htm

Helmut Klose (* 04. August – † 1987)

[Quelle: Foto und Bildbeschriftung: Ur.DaDa] Mitglieder der Gruppe DAS bzw. der CNT 1939 im französischen Internierungslager Gurs. Von links nach rechts: Karl Brauner (1914-1994), Helmut Klose (1904-1987), Georg Gernsheimer, Egon Illfeld (geb. 1914)..
Helmut Klose wurde am 4. August 1904 in Jankemühle (Brandenburg) als zweites von sechs Kindern von Fernardine Klose und ihrem Ehemann Bernhard, einem Müller, geboren.

Er war Schneider von Beruf. Im Alter von achtzehn Jahren ging er auf die Straße und nahm Jobs im Bergbau und im Straßenbau an. Er trat der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) bei.

Ab 1925 begann er Kurzgeschichten zu schreiben, die in verschiedenen sozialdemokratischen Zeitungen erschienen. Er setzte sein Leben als Hobo fort und unternahm lange Reisen nach Norwegen und Jugoslawien. 1927 gründete Gregor Gog (1891-1945), der „Vagabundkönig“, eine Vagabundbruderschaft, der sich Helmut anschloss. Gog schrieb für libertäre Zeitschriften wie Anarchist, Der Syndikalist und Besinnung und Aufbruch. Er und seine Frau Anni Geiger-Gog standen der FAUD nahe und befürworteten die Arbeit mit ihrer Organisation. 1929 fand vom 21. bis 23. Mai in Stuttgart eine internationale Vagabundenkonferenz statt, an der Helmut Klose teilnahm. Im selben Jahr spielte er in dem von Fritz Weiss inszenierten Film Vagabund mit Gog als Berater. Es wurde am 11. Dezember dieses Jahres in Wien uraufgeführt.

1930 verließ er die Straße und arbeitete als freier Schriftsteller in Berlin.

Mit dem Aufstieg der Nazis zur Macht fühlte sich Helmut bedroht. Tausende von Vagabunden wurden von Polizei, SA und SS in ganz Deutschland zusammengetrieben und die FAUD selbst unterdrückt. Er verließ Deutschland nach Österreich und ging dann nach Jugoslawien, wo er als Reiseleiter in Sarajevo arbeitete.

Klose, Helmut (1904-1987) Er wurde im Februar 1937 aus Jugoslawien ausgewiesen, weil er spanische anarchistische Literatur besaß. Er zog nach Spanien, wo er von März bis Juni 1937 Mitglied des Aufsichtsgremiums des Sébastian Faure Century war, das nach dem französischen Anarchisten benannt war (aber nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Gruppe, die hauptsächlich aus französischen Freiwilligen bestand). in der Durruti-Säule), auch bekannt als das Bataillon der Küste an der Grenze zwischen Frankreich und Spanien in Port Bou. Dies war eine Milizengruppe, die der CNT-FAI antwortete und sich aus den deutschen Anarchisten Albert Kille, Herbert und Helmut Aul, Fritz Köhn, Heinz Petry, Philippe Urban und Richard Winkler zusammensetzte. Helmut schloss sich den Deutschen Anarchosyndikalisten (DAS) der in Katalonien tätigen deutschen Anarchistengruppe an.

Er nahm auch an der Arbeit des Landwirtschaftskollektivs von San Andres teil. Als er am 2. Juli 1937 von den Stalinisten festgenommen wurde, weil er republikanische Offiziere an der Grenze entwaffnet hatte, half er bei der Organisation eines Schneiderkollektivs. Bis Dezember 1938 war er in verschiedenen Gefängnissen – dem Modelo, dem Gefängnisschiff Argentina und dem Segorbe-Gefängnis in Valencia. Während seiner Haft auf der Argentinien bombardierten franzö- sische Flugzeuge den Hafen in Barcelona, ​​wo er festgemacht hatte. Er schaffte es, mehrere Briefe herauszu- schmuggeln, in denen er die Zustände in den Gefängnissen anprangerte, die in der libertären Presse veröffentlicht wurden.

Nach seiner Freilassung wurde er bis Kriegsende einem Strafbataillon zugeteilt. Er wurde völlig aus gesundheitlichen Gründen freigelassen. Er war der letzte deutsche Anarchist, der befreit wurde. Mit der Retirada und der Flucht vieler über die Grenze nach Frankreich wurde Helmut im Lager Gurs interniert. Hier nahm er an dem von Anarchisten eingesetzten Komitee teil, um der stalinistischen Kontrolle der Mehrheit der Gefangenen entgegenzuwirken.

Im September 1939 durfte er sich unter Vermittlung des britischen Künstlers Hedda Carrington in Cambridge niederlassen. Als der Zweite Weltkrieg ausbrach, wurde er als deutscher Staatsbürger auf der Isle of Man und dann bis Ende 1941 in Kanada interniert. Im Internierungslager freundete er sich mit dem deutschen Zoologen Hans Werner Lissmann an. Er scheint danach auf einer Farm in Cambridgeshire gearbeitet zu haben und eine Landfrau, Rita, geheiratet zu haben. Sie hatten 1944 ihren ersten Sohn, Radovan Robert Garcia Klose, der drei weitere Söhne bekam. Wegen der verarmten Verhältnisse lebte der Kloses im harten Winter 1947 in einem Glockenzelt auf der Raines Fruit Farm in Madingley. Danach bekam er eine Anstellung als Assistent im Labor des Lissmann Institute in Cambridge, das auf Tierverhalten spezialisiert war.

In den Jahren 1947-1948 führte Klose einen Briefwechsel mit George Orwell, während er im Cranham-Sanatorium war. Er schickte ihm Äpfel von der Farm und besuchte ihn später im Sanatorium. Orwell stellte einem anarchistischen Freund von Klose, der versuchte, ein Verlagshaus in Düsseldorf aufzubauen, eine Liste wichtiger Bücher in englischer Sprache zur Verfügung.

Helmuts Sohn, bekannt als Rado oder Bob, besuchte die gleiche Schule wie Syd Barrett und Roger Waters, die Mitglieder von Pink Floyd werden sollten. Dave Gilmour, ein weiteres Mitglied von Pink Floyd, erinnerte sich: „Mein Vater hat mit Helmut Klose zusammengearbeitet und Rado war ein Freund von Geburt an. Helmut war nach dem Krieg als Assistent an den Downing Street Laboratories beschäftigt und half meinem Vater, der eine leitete Forschungslabor dort sowie Vorträge in Zoologie. Ich kann mich erinnern, mit der ganzen Familie Klose auf der Terrasse unseres Hauses in Cambridge zu Mittag gegessen zu haben, die wir mit sieben Jahren verlassen haben, d. H. 1953. Rados richtiger Name ist Radovan – wir haben ihn immer Rado genannt. Er hat mir in jungen Jahren ein gutes Stück Gitarre beigebracht. Er war ein bisschen gut. Mein Bruder Peter lebte ein Jahr lang bei den Kloses, als mein Vater 1961 in den USA ein Sabbatjahr verbrachte, und in ihrem Haus war ein kleines, sehr rustikales Häuschen in Haslingfield mein / unser zweites Zuhause “(aus A Very Irregular Head von Rob Chapman) ).

Helmut Klose starb 1987 in Haslingfield.

Nick Heath

Quellen:

Eintrag auf Klose unter: http://militants-anarchistes.info/spip.php?article2932
Und
http://anarcoefemerides.balearweb.net/page/12

Georg (Schorsch) Usinger (* 1900 – † 17. März 1990)

Georg (im lokalen Dialekt Schorsch) Usinger wuchs in einer großen Familie im Taunus auf, bevor er als Teenager nach Offenbach zog. Offenbach am Main hatte eine große Arbeiterbevölkerung mit einer großen Anzahl von Mitgliedern sowohl der Sozialdemokratischen Partei als auch der Kommunistischen Partei.
Georg, der gegen Ende des Ersten Weltkrieges zum Militärdienst einberufen wurde, kehrte zurück, um Zeuge des erfolglosen Angriffs von Arbeitern und Soldaten auf die Offenbacher Kaserne zu werden. Später, 1920, war er dem Spartakus-Bund beigetreten und hatte sich beim rechten Kapp-Putsch mit einem Gewehr bewaffnet. Durch Kontakte mit der Vorkriegsgeneration der Anarchisten und seine eigene Lektüre der Eroberung des Brotes durch Kropotkin rückte er näher an anarchistische Ideen heran.
1922 war er einer der Gründer des Offenbacher Zweigs der Anarchosyndikalistengewerkschaft FAUD. Trotz der geringen Anzahl von 30 Mitgliedern war die Branche in der Propaganda- und Organisationsarbeit äußerst aktiv. Georg war Schatzmeister und Vertreiber der FAUD-Zeitungen Der Syndikalist, Der Arbeitslose und der anarchistischen Jugendzeitschrift Der Junganarchist.
Die FAUD Offenbach organisierte zahlreiche öffentliche Treffen und Diskussionen mit Besuchen von Rudolf Rocker, Augustin Souchy, Erich Muehsam und Theodor Plievier. Nach der Übernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 musste die bereits verkleinerte Gruppe in den Untergrund gehen. Nach einer Verteilung von FAUD-Flugblättern begann die Gestapo eine Haus-zu-Haus-Suche. FAUD-Dokumente und eine FAUD-Flagge wurden von ihnen bei Georg und Marie entdeckt. Er wurde für zwei Monate in Untersuchungshaft genommen und anschließend in Darmstadt zu zwei Jahren Gefängnis in Butzbach verurteilt. Sofort nach seiner Freilassung war er zwei Jahre lang im schrecklichen Konzentrationslager Dachau inhaftiert. Georg hat dort im späteren Leben nie über seine Erfahrungen gesprochen. Nach seiner Freilassung wurde er als politisch unerwünscht eingestuft und stand unter ständiger Überwachung.
Mit Kriegsende versuchten überlebende Anarchisten, sich innerhalb der Föderation Freiheitlicher Sozialisten neu zu gruppieren. Georg war einer der Organisatoren und von 1949 bis 1953 einer der Herausgeber der Zeitschrift Die Freie Gesellschaft. Das Scheitern und der Zusammenbruch der FFS führten dazu, dass Georg in die Deutsche Friedensgesellschaft eintrat, eine ursprünglich 1892 gegründete und 1945 neu gegründete Kriegswiderstandsorganisation. Er und andere Anarchisten versuchten, ihre Ideen innerhalb der Deutschen Friedensgesellschaft zu verbreiten. Dies war Georgs letzte politische Aktivität.
In den späten achtziger Jahren begannen einige junge Anarchisten, nach überlebenden Anarchisten aus Vorkriegstagen zu suchen. Georg war einer der alten Kameraden, mit denen sie Kontakt aufgenommen hatten. Er war in vielen Einzelheiten seines Lebens zurückhaltend, und viele Informationen wurden von Verwandten und Bewohnern zusammengetragen. Besuche der jungen Anarchisten bei Georg waren oft schwierig. An schlechten Tagen saß er schweigend und mürrisch in seinem Sessel. An guten Tagen jedoch ging er mit ihnen am Ufer des Mains spazieren, rauchte Zigarren und enthüllte seinen Witz und Charme.
Er starb am 17. März 1990 im Alter von neunzig Jahren in einem Pflegeheim.

Quellen: http://fau-duesseldorf.org/nachrufe/georg-usinger-ist-gestorben-1900-2020-17-marz-1990/