CNT Spanien erstreitet Rekord-Abfindung

In der CNT organisierte Arbeiter wurde eine Abfindung von 100.000€ pro Person und dazu die Wiedereinsetzung in ihre alten Jobs zugesprochen, nachdem sie von SECE, einem Energieversorger, der viele spanische Städte beliefert, entlassen wurden.
Drei Jahre lang haben die Genossen mit Unterstützung der Gewerkschaft ihren Kampf gegen die Firma ausgefochten. Nun bekamen sie die höchste Abfindung, die jemals in Spanien erstritten wurde. Es ist eine exemplarische Strafe für die wiederholten Arbeitsrechtsverstöße des Unternehmens. Dies ist nicht nur eine arbeitsrechtlich und gewerkschaftlich relevante Entscheidung es wirft auch ein Licht auf die neuen, so genannten linken Parteien wie Podemos: Sie haben sich nicht um die Beschwerden der Arbeit gekümmert, sondern machen, dort wo sie in den Gemeinderäten sitzen, offenbar „business as usual“ mit dem Energieversorger. Unbeeindruckt davon, dass SECE kontinuierlich Arbeitsrechte verletzt, haben sie das Unternehmen eifrig mit neuen öffentlichen Aufträgen versehen.

 mehr zum Konflikt (nur auf Spanisch) hier:

[En español, abajo] [englisch Version]

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Deliver Union

Hier geht es zur Kampagnen-Seite der FAU-Berlin ——>

Deliverunion Launch Night

On  April 25th  over 100 Deliverooo and Foodora riders and activists met at Zukunft am Ostkreuz for the first big public event of the campaign.

The room was already packed when the talk started, with the FAU #deliverunion working group presenting the riders’ demands, how we are organising and why we can win.

Read more coverage here:

The Brighton Video we showed:

Upcoming Events:

02. May 2017: FAU Office 19:00

The next campaign meeting will be on Tuesday 2nd May at FAU’s office in Grüntaler Straße 24, 13357.  If you are a rider and you want to organise, come and join in! We are really looking forward to meeting you.

18. May 2017: Lausitzer Platz 15:00

On Thursday 18th May riders will come together at Lausitzer Platz to send Deliveroo and Foodora a message. Come along and bring your bikes – it will be fun!

Für Gewerkschaftsfreiheit (nicht nur) in Spanien

Bildergebnis für CNT Valencia FORDAm 24. und 25. März 2017 führten Mitglieder der FAU-Syndikate Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart Kundgebungen und Flyer-Verteilaktionen vor Ford-Autohäusern durch. Arbeiter*innen im Verkauf und in den Werkstätten, sowie Kund*innen und Passant*innen wurden über gravierenden Verstöße gegen die Gewerkschaftsfreiheit bei Ford in Spanien informiert.

Die Gewerkschafter*innen forderten die sofortige Wiedereinstellung des Delegierten der Betriebsgruppe unserer Schwestergewerkschaft Confederación Nacional del Trabajo (CNT) bei Quality Service Production, einem Zulieferbetrieb von Ford in Almussafes (Valencia). Die Solidaritäts-Aktionen in verschiedenen deutschen Städten fanden ein positives Echo, bei Beschäftigten, Kund*innen und Passant*innen. Während zurzeit viel zu oft eine internationale Konkurrenz in den Vordergrund gestellt wird, setzt die FAU damit ein Zeichen internationaler Solidarität und sendet der Schwestergewerkschaft in Spanien solidarische Grüße: „¡Fuerza compañeros!“

Zum Hintergrund: Der Flugblatttext

 

 

Unterstützung für CNT-Kollegen bei FORD

Aktuell kämpft unsere Schwesterngewerkschaft CNT in Spanien um die Wiedereinstellung einer ihrer Kollegen, der bei einem Zulieferer der Firma Ford in Valencia als Gewerkschaftssprecher fungierte. Aufgrund seines Engagements wurde er gefeuert. Ford Valencia wurde wiederholt aufgefordert zum Fall Stellung zu beziehen und sich für die Wiedereinstellung des Kollegen einzusetzen – ohne Reaktion. Aktuell findet, nach landesweiten Protesten in Spanien, nun auch eine erste internationale Aktionswoche statt. An diesen beteiligen sich auch FAU-Syndikate aus Berlin, Dresden, Stuttgart, Hamburg und Hannover. Wir waren heut mit 6 Mitgliedern an der Sachsengarage in Dresden-Plauen, informierten zunächst die örtlichen Kolleg_innen und anschließend Kunden über den Fall. Erfreulicherweise zeigten alle Verständnis. Auch aus vorbeifahrenden Autos erhielten wir positiven Zuspruch von Pendler_innen. Sollte diese erste, sehr kleine internationale Aktionswelle keine Wirkung zeigen, sind wir auch in Dresden gerne bereit für den betroffenen Kollegen größeren Protest zu organisieren.

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Über das wahre Gesicht der Kurierdienstbranche

Die FAU Berlin unterstützte am 15. Februar 2017 einen Kurierfahrer vor dem Berliner Arbeitsgericht. Der Prozess endete in einem Vergleich, der wichtige Signale an die KurierfahrerInnen sendet: Es gibt die Möglichkeit, sich mit der richtigen Gewerkschaft im Rücken gegen die Zustände in der Kurierbranche zu wehren.
Glückliche Unternehmer auf Rädern? Über das wahre Gesicht der Kurierdienstbranche

Kuriere haben sportlichen, großstädtischen Charme. Aber ihr Arbeitsalltag ist hart, provoziert langfristig gesundheitliche Schäden und die Bezahlung reicht kaum aus, um über die Runden zu kommen. Während die neuen Online-Lieferdienste Deliveroo und Foodora reichlich Medienaufmerksamkeit bekommen und dabei auch zurecht für ihre Ausbeutungspraxis kritisiert werden, scheint das Schicksal der KurierfahrerInnen, die seit Jahrzehnten auf den Straßen der Großstädte unterwegs sind, zurzeit weniger interessant.
Doch vielleicht sind gerade die Auseinandersetzung um die Online-Lieferdienste nun Anlass, dass sich Widerstand in den Reihen der (schein-)selbstständigen Kuriere zu regen beginnt: Am 15. Februar unterstützte die FAU Berlin eines ihrer Mitglieder gegen den Kurierdienst messenger Transport + Logistik GmbH vor Gericht.

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Enttäuschung nach dem Ergebnis

Das schnelle Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder ist kein Geschenk.
Ein Kommentar

Schon in der dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder erfolgte am vergangenen Freitag die Einigung: Rückwirkend zum 1. Januar 2017 steigen die Entgelte der Tarifbeschäftigten der Länder  um 2 Prozent (oder 75 Euro in den unteren Einkommensgruppen) und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent. Von 6 Prozent mehr Gehalt auf 12 Monate, wie die Gewerkschaftsforderung ursprünglich lautete, ist nicht mehr die Rede. Indes bemühen sich die verhandlungsführenden Zentralgewerkschaften in bekannter Manier um eine öffentliche Aufwertung dieses enttäuschenden Ergebnisses.

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Das neue Proletariat und die Gewerkschaftsriesen – Von Peter Kessen

Die deutschen Gewerkschaften haben in den vergangenen zehn Jahren fast eine Million Mitglieder verloren, der Organisationsgrad in den Unternehmen sank um fast fünf Prozent. Die Fauistas kämpfen gerade da, wo die Gewerkschaftsriesen ihre Probleme haben, im Bereich prekärer Jobs, dort wo ein neues Proletariat entsteht.

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FAU und IAA – Blick zurück nach vorn

Im Dezember 2016 hat die IAA – einstmals die Internationale des revolutionären Syndikalismus und den Anarcho-Syndikalismus – ihre Sektionen in Spanien (CNT), Italien (USI) und Deutschland (FAU) ausgeschlossen und sich damit mindestens 90% ihrer Mitgliedschaft entledigt. Der Beschluss des IAA-Kongresses von Warschau kam nicht überraschend. Letztlich ist er Ausdruck der mindestens 20 Jahre währenden Agonie einer IAA, die sich immer weiter von ihren Wurzeln und den Grundsätzen ihrer Gründung im Dezember 1922 entfernt hat.

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Basisgewerkschaften starten internationale Lieferdienst-Kampagne #deliverunion

Deliveroo und Foodora sind zwei sehr junge Start-Ups, die mit einer Menge Startkapital rasant global expandieren. Sie lassen Zweifel aufkommen, ob der digitale Kapitalismus das Ende der Arbeit bedeutet, wie mancherorts behauptet wird. Denn die Radfahrer, die für die neuen Internet-Lieferdienste unterwegs sind, müssen sich abstrampeln und tragen im Straßenverkehr ein enormes gesundheitliches Risiko. Mit der Kampagne #deliverunion melden sich nun die FahrerInnen zu Wort.

[en][de] A short video featuring Deliveroo riders from Bristol, who got organised and improved their working conditions. Deliveroo-Fahrer aus Bristol in einem Video, wie sie erste Schritte unternommen haben, um Verbesserungen auf der Arbeit zu erreichen (dt. UT)

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Kulturhauptstadt Wrocław 2016 – Erst gefeiert, jetzt gefeuert!

FAU wie Victory

FAU wie Victory

Seit Sommer 2015 bietet die FAU Düsseldorf zusammen mit der Grupo de Acción Sindical NRW eine kostenlose gewerkschaftliche Erstberatung.

Die meisten spanischsprechenden Arbeiter*innen, die seitdem zu uns gekommen sind, haben den Weg über das Oficina Precaria von Marea Granate NRW genommen.

Die Probleme der Kolleg*innen sind bisher sehr ähnlich (wenn es auch einige wirkliche Ausreißer gegeben hat, die wir von Anfang an an Rechtsanwält*innen weiterleiten mussten). Fast immer geht es um Unregelmäßigkeiten mit dem Lohn, Fragen zum Urlaub, zu Arbeitszeiten und natürlich auch immer wieder um Kündigungen. Zwei Konflikte möchten wir euch etwas näher vorstellen, da sie unserer Meinung nicht nur exemplarisch sind, sondern auch über reine Abwehrkämpfe hinausgehen.

Da haben wir zum einen unsere Kollegin „Maria“. Sie hat eine Berufsausbildung in Spanien gemacht (Tourismusbranche) und kam mit ihrem Freund nach Düsseldorf. Im März 2015 fing sie einen Job als Putzfrau in einem Hotel in der Düsseldorfer Altstadt (Wallstraße) an. Noch in der vertraglich festgehaltenen Probezeit von sechs Monaten (was dem gesetzlichen Maximum für Probezeiten entspricht!) wurde sie aufgrund eines Arbeitsunfalls von den Bossen kurzerhand entlassen. Als sie zu uns kam, hatte sie natürlich erst einmal eine ganze Reihe von Fragen, zum Beispiel, ob es in Deutschland üblich ist, dass die Arbeiter*innen ihre Arbeitsunfälle bei der Berufsgenossenschaft selbst melden müssen, dass man weniger Lohn bekommt und viele andere Fragen.

Und natürlich die wichtigste Frage: Was tun?

Wir haben ihr dann die grundsätzliche rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt und ihr, nachdem sie sich dazu entschlossen hatte, auch geholfen ihr rein juristisches Recht beim Arbeitsgericht einzuklagen. Dieser Teil lief nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr gut. Womit niemand von uns gerechnet hatte: Das Gericht konnte die erste Einladung zum Gütetermin nicht zustellen, da die beiden Bosse postalisch nicht über das Hotel zu erreichen sind. Wie in Detektivfilmen der 1950er Jahre gelang es „Maria“ die Privatadressen der beiden herauszubekommen und dem Gericht mitzuteilen. Trotzdem haben es die Bosse nicht für nötig befunden, zum Gütetermin zu erscheinen. Uns war es recht, bekam „Maria“ so doch ein sogenanntes Versäumnisurteil, und zwar direkt in Form eines vollstreckbaren Titels. Das bedeutet, dass sie Ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher bei den Bossen beschlagnahmen lassen kann. Am Ende war damit aber die eigentliche Frage „Was tun?“ noch lange nicht zur Gänze beantwortet. Also haben wir uns danach noch einmal getroffen und gemeinsam überlegt, was wir als Arbeiter*innen und Syndikalist*innen noch tun könnten. Das Ergebnis unseres gemeinsamen Nachdenkens war:

EINE DEMO FÜR UNSERE WÜRDE

Bei dieser Demo ging es nicht darum, vor einer juristischen Entscheidung Druck auf die Bosse auszuüben. Juristisch war der Fisch gegessen (auch wenn „Maria“ ihr Geld noch durch das Gericht bei den Bossen pfänden lassen muss) – Nein es ging „Maria“ und uns einzig und alleine darum, zu zeigen, dass wir als Arbeiter*innen uns die Frechheiten der Bosse in Düsseldorf nicht länger widerspruchslos gefallen lassen werden. Und, dass wir uns bei diesem Widerspruch weder auf die Gerichte verlassen werden noch irgendwelche „konkreten Lösungen“ anstreben. „Marias“ Aufruf, sie bei der Behauptung ihrer Würde als Arbeiterin zu unterstützen, kamen gut 20 Menschen nach. Neben Mitgliedern der FAU Düsseldorf kamen vor allem Unterstützer*innen aus den Reihen von Marea Granate NRW, GAS NRW und der FAU Duisburg (die uns von Anfang an tatkräftig unterstützt hat). Am Samstag, den 5. März versammelten wir uns direkt am Hotel. Knapp zwei Stunden riefen wir zusammen Slogans in unseren verschiedenen Muttersprachen: Spanisch: No hay pan – para tanto CHORIZO – Französisch: Qui sème la misère, récolte la colère – Englisch: an injury to one is an injury to all

An dieser Stelle müssen wir uns auch bei den zahlreichen Menschen bedanken, die uns spontan ihr Interesse und ihre Solidarität bekundet haben. Ganz besonders müssen wir uns bei dem Bäcker bedanken, der es sich nicht nehmen ließ, seine Pause dafür zu nutzen, um uns mit einem neuen Slogan zu versorgen: „Helau! Helau! Hier arbeitet man für lau!“ Leider werden wir ihn sicher noch häufiger gebrauchen können. Direkt im Anschluss gingen wir in ein Café auf der Wallstraße, wo wir von den dort arbeitenden Kolleg*innen und von Gästen angesprochen wurden. Besonderes Erstaunen erregte die Tatsache, dass wir „den ganzen Aufriss“ (was ganz offensichtlich positiv gemeint war) für eine einzige Kollegin veranstalteten. Die Aktion zeigte noch am gleichen Abend eine unerwartete Wirkung: beide Hotelchefs meldeten sich reuig aus dem Urlaub mit der Ansage, alles schnellstens richtigstellen zu wollen (Was sie dann erwartungsgemäß natürlich nicht taten).

Zum anderen unsere Kollegin „Khadija“. Sie ist ausgebildete Altenpflegerin. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse bekommt sie in dem Bereich aber keine Arbeit. Also hat auch sie erst mal angefangen zu putzen. Als sie krank wurde, wurde sie entlassen. Allerdings war ihre Probezeit schon vorbei, eine Kündigung also nicht einfach so möglich. Auch sie entschloss sich, mit unserer Hilfe erst einmal zum Arbeitsgericht zu gehen. Sie hat zum einen gegen ihre Entlassung geklagt und zum anderen ausstehende Löhne eingeklagt. Beides war soweit erfolgreich. Aber „Khadija“ wollte ebenfalls von Anfang an mehr als nur ihr juristisches Recht.

UND JETZT KOMMT IHR INS SPIEL:

Achtet also bitte auf Ankündigungen, denn ab April werden wir je nach Bedarf kurzfristig zu mindestens einer Kundgebung aufrufen.
Schaut auf:
unsere Homepage (http://fau-duesseldorf.org)
unseren Blog (http://vsechs.blogsport.eu)
oder folgt uns einfach auf Twitter (https://twitter.com/faudsseldorf)

„Khadija“und „Maria“ freuen sich über alle Unterstützer*innen, die kommen. Denn eines ist klar: This is not the end – only the beginning.

F.T. und B.R. – beide Mitglieder der FAUD

Kündigung – Teil I: Kündigungsformen und Abfindung

Wer in einem Betrieb mit zehn oder weniger Beschäftigten arbeitet oder erst weniger als sechs Monate beschäftigt ist, kann getrost diesen Teil des Kündigungsthemas überspringen. Denn für ihn oder sie trifft das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht zu. Nachzulesen in § 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 KSchG. Damit sind wir schon mittendrin im Thema. In § 1 Abs. 2 KSchG heißt es dann:
§§§-Dschungel: Kündigung – leider immer aktuell. Teil I: Kündigungsformen und Abfindung

Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.“

Daraus ergeben sich sprachgebräuchlich folgende Kündigungsformen: nämlich die personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen.

  • Eine personenbedingte Kündigung liegt beispielsweise vor, wenn sie krankheitsbedingt ist oder wenn z.B. eine Busfahrerin ihren Führerschein, etwa wegen eines privaten Verkehrsdeliktes, abgeben muss. Aber auch mangelnde Kenntnisse und unzureichende Fähigkeiten im Job können eine personenbedingte Kündigung nach sich ziehen.
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Pflichten verletzt wurden. Die Klassiker sind häufiges Zuspätkommen oder die Bagatellkündigungen.
  • Eine betriebsbedingte Kündigung liegt etwa bei Rationalisierungsmaßnahmen, Einstellung oder Einschränkung der Produktion, Auftragsmangel und Umsatzrückgang vor.

Wichtig für uns

Bei der krankheitsbedingten Kündigung gehört es zu den größten Fehlern, zu glauben, dass sie nicht während einer Krankheit ausgesprochen werden dürfe. Ebenso falsch ist die Annahme, der Chef müssen jemandem einen anderen Job im Unternehmen suchen, wenn dieser vom Arzt ein Attest bekommt, er dürfe nur bestimmte Arbeiten (wie z.B. Heben) nicht mehr verrichten. Wenn er einen hat, liegt die Sache anders.

Bei der verhaltensbedingten Kündigung muss zwar grundsätzlich vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. „Grundsätzlich“ heißt aber, das es eine Reihe von Ausnahmen gibt, zum Beispiel bei Diebstahl.

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist trotz Vorliegens dringender betrieblicher Gründe eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der ArbeitnehmerInnen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die ggf. vorhandene Schwerbehinderung des/der Betroffenen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Diese Auswahl muss nur zwischen ArbeitnehmerInnen mit vergleichbaren Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Hinzu kommt noch, dass gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in die soziale Auswahl die ArbeitnehmerInnen nicht unbedingt einzubeziehen sind, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.

Resümee an dieser Stelle

Alles in allem wird hier schon klar, dass es sich nicht um ein wirkliches Kündigungsschutzgesetz handelt. Daher spricht man eher von einem Abfindungsgesetz. Allerdings sollte man sich auch hier nicht täuschen. Ein Recht auf Abfindung besteht nur sehr begrenzt.

Abfindung

§1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung:

Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.

Aber auch hier ist die Höhe nicht so gigantisch wie vermutet: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Nach Abzug der Steuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bleibt da nicht so viel.

§ 9 KSchG –Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers:

Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.

Dies gilt aber auch umgekehrt für den Arbeitgeber. Als Abfindung ist dann ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen. Man muss somit erst einmal den Prozess gewinnen, ansonsten gibt es nichts. Oft versuchen Arbeitgeber, Beschäftigte mit einem Aufhebungsvertrag zu ködern, um sich den Gerichtsärger zu ersparen. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn der Ärger mit der Agentur für Arbeit ist vorprogrammiert (Stichwort Sperrfristen).

In der nächsten Ausgabe beschäftige ich mich an dieser Stelle mit den verschiedenen Kündigungsarten (ordentlich, fristlose und Änderungskündigung).

Stefan Bellmann (* ? – † 19. März 1949)

Als Antimilitarist im Ersten Weltkrieg beteiligte sich Stefan Bellmann als Mitglied des Spartakusbundes aktiv an der Streikbewegung. Später beteiligte er sich am Spartakus-Aufstand im Winter 1918 und am Aufstand gegen den Kapp-Putsch im März 1920. Als Antiparlamentarier und Antikapitalist musste er als politischer Flüchtling an die Ruhr fliehen. Dort nahm er an den Aktivitäten der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiter Union Deutschlands (FAUD) teil, der einst 12.000 Mitglieder im Ruhrgebiet angehörten. Während des Zweiten Weltkriegs setzte er die illegale Untergrundbewegung fort.
Er starb am 19. März 1949

Quellen: Freedom 11. Juni 1949