„Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“

Kommentar
An dieser Stelle nur ein kurzer Kommentar von uns – eine genauere Analyse folgt später, wenn wir die Urteilsbegründung eingehend studiert haben.

Obwohl das BVerfG selbst davon spricht das das die „Regelung zur Verdrängung eines Tarifvertrags im Kollisionsfall in die Koalitionsfreiheit ein greift“ Hat es doch das Gesetz als solches erst ein mal gebilligt. Unserer Meinung nach hat es sich aber nicht um die eigentlichen Fragen gekümmert. Und da wo es das getan hat, diese ganz offensichtlich nicht berücksichtigt.
Denn auch wenn das Gesetz zur Tarifeinheit (TEG) Formal nichts zum Streikrecht sagt, wird es doch, falls es zu Streiks kommen sollte, diese evtl. starkt beeinflulssen. Wir sagen „sollte es zu Streiks kommen“ – denn in der BRD stehen, dank der Arbeitsgerichte und der der dort herrschenden Meinung das Streiks nur legitim sind zur Erreichung von Tarifpolitischen Zielen immer unter der Gefahr für illigitim erklärt zu werden. Erschwert auch noch dadurch, das der Streik laut herrschender meinung nur die „Ultima Ratio“ – also das allerletzte Mittel sein soll. Wenn nun also kleinere Gewerkschaften mit ihren Tarifpolitischen Zielen in Konkurrenz zu größeren Gewerkschaften stehen, dann kann nun sowohl die großere Gewerkschaft, also auch der Boss zum gericht ziehen und den Streik für unzulässig erklären lassen. Das geht dann ggf. weil der (angestrebte) Tarifvertrag (TV) der kleinere Gewerkschaft eh nicht zur Geltung kommen würde, da ja der TV der größeren gelten würde. Außerdem ist es ja gerade Ziel des Tarifeinheitsgesetztes die „Streikwut“ zu brechen – die Belegschaften zu Befrieden und die „Ordnung“ herzustellen, bzw zu erhalten.
Unserer Meinung nach hilft nun nur noch eines:
STREIK – Streik bei jeder Gelegenheit, am besten immer unbefristet und ohne jede Ankündigung. Dabei sollten zwei Forderungen immer Gebetsmühlenartig mit aufgenommen werden:
(1) Der verzicht der Arbeitgeber UND der anderen Gewerkschaften im Betrieb das TEG an zu wenden
(2) Die Arbeitgeber und die anderen Gewerkschaften dazu zu verpflichten auf den Gesetzgeber in sofern ein zu wirken das das Gesetzt ersatzlos gestrichen werden muss.

AG Finger weg vom Streikrecht der FAUD

 

Pressemitteilung Nr. 57/2017 vom 11. Juli 2017

Urteil vom 11. Juli 2017
1 BvR 1571/15, 1 BvR 1477/16, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1588/15

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes muss allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen haben die Fachgerichte zu entscheiden. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden. Der Gesetzgeber muss insofern Abhilfe schaffen. Bis zu einer Neuregelung darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar. Die Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.

Die Entscheidung ist teilweise mit Gegenstimmen ergangen; zwei Mitglieder des Senats haben ein Sondervotum abgegeben.

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Ein Gespräch mit Hermann Amborn. Über einen Irrtum von Jürgen Habermas, Fehler sozialistischer Modernisierung in Südäthiopien und die Rückkehr anarchistischer Traditionen

junge Welt 08.07.2017 / Wochenendbeilage / Seite 1 (Beilage)

Thomas Wagner

In Ihrem im vergangenen Jahr erschienenen Buch »Das Recht als Hort der

African Anarchism – By Sam Mbah & I.E. Igariwey

Aber sie stimmt. Als Ethnologe habe ich herrschaftsfreie Gesellschaften am Horn von Afrika kennengelernt, im Zuge längerer Feldforschungen im südlichen Äthiopien und im nördlichen Kenia. Auch durch Erlebnisse mit meinen Kontaktpersonen bin ich auf die Spur des Anarchismus gebracht worden. In Äthiopien gibt es eine große Anzahl von egalitären Ethnien. Man kann diesbezüglich eine Grenze zwischen dem Norden und dem erst um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert vom Kaiserreich eroberten Süden ziehen. Im Süden gibt es die große Gruppe der Oromo. Von nahezu 100 Millionen Einwohnern Äthiopiens gehören zwischen 40 und 45 Millionen den Oromo und den ihnen verwandten Gruppen an, zu denen ich die von mir untersuchte Burji-Konso-Gruppe zähle. Das ist ein mehr als 300.000 Menschen umfassendes Konglomerat von 15 Ethnien in Südwestäthiopien.

Welche Form der Wirtschaft betreiben diese Gruppen?

Die größte Oromo-Untergruppe in Südäthiopien sind die Borana. Sie betreiben Viehwirtschaft mit einem Einschlag von Hirtennomadismus. Sie bewohnen ein Gebiet, das bis runter an den Äquator reicht, nach Kenia und nach Somalia hinein. Sie gehören sicher zu den am stärksten herrschaftsfrei organisierten Gruppen. Die Burji-Konso hingegen sind eine Bevölkerung von sesshaften Bergbauern.

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Unversöhnlich

Die Weichen früh auf Konflikt gestellt

Wie eine „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit dem Betriebsrat vom Arbeitgeber auch ausgelegt werden kann, konnten Interessierte am 06.07.2017 im Arbeitsgericht Hannover erleben. Die DRK-Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH, vertreten durch Frau Allgeier und Anwältin Dr. Rasche, wollten hier feststellen lassen, dass die Betriebsratswahl im November 2016 nichtig gewesen sei. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.

Bild: Sitz des DRK Hannover. – Foto: Jens Kammradt

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Solidaritätserklärung unterzeichnen !

Der in Eigenregie und Selbstverwaltung produ- zierende Betrieb VIO.ME, seit dem letzten Jahr als Sozialkooperative anerkannt, ist erneut in akuter Gefahr. Seit dem 29. Mai ist ein Konkursverwalter durch Gerichtsentscheid berechtigt, im Auftrag der Eigentümerfamilie alle beweglichen Vermögens- gegenstände auf dem Betriebsgelände zu erfassen und unmittelbar an beliebige Interessenten zu veräußern. Er hat Zugriff auf sämtliche beweglichen Güter, auf den Maschinenpark und Werkzeuge, auf Rohstoffe und Produkte, auf die den Arbeitern gespendeten Fahrzeuge, aber auch auf Einrichtungen und Geräte der Zweigstelle der Sozialklinik, die sich im Betrieb befindet, ebenso auf das Lager mit Hilfsgütern für Flüchtlinge.  Mit dem Einsatz von Polizeigewalt ist zu rechnen.

INFO & PETITION HIER

Erfolgreiche #Deliverunion-Fahrraddemonstration

„Riders Unite!“ - Erfolgreiche #Deliverunion-FahrraddemonstrationAm Mittwoch, den 28. Juni 2017 protestierten die Fahrer_innen der Essenslieferdienste Foodora und Deliveroo mit einer großen #Deliverunion-Fahrraddemo quer durch Berlin für bessere Arbeitsbedingungen.

Mit den Sprechchören „The riders united will never be divided“ und „Foodora, Deliveroo – shame on you!“ setzen sie ein lautstarkes Zeichen gegen Ausbeutung und Auslagerung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeiter_innen. Während es durch den öffentlichen Druck endlich gelang, Foodora an den Verhandlungstisch mit der FAU Berlin zu bringen, blockiert Deliveroo weiter die Kommunikation mit der FAU Berlin.

Engpass nutzen!

Vor acht Jahren skizzierte die GGB Hannover längst auch die Chancen, die der allseits prognostizierte Fachkräftemangel in der Pflege mit sich bringen wird.[1] Gesetzt den Fall, sie werden auch genutzt! Doch die Zentralgewerkschaften, die bislang maßgeblich die Verhandlungen über die Arbeits- und Entgeltbedingungen mit den Arbeitgebern führen, hinken bis heute den Entwicklungen im immer gleichen Trott hinterher. Und lassen auch nicht erkennen, die Probleme einmal grundlegend anders angehen zu wollen. Sie bleiben in ihrer Systemlogik gefangen. Anders die GGB. Argumentative Schützenhilfe erhielt die Basisgewerkschaft nun von unerwarteter Stelle.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, zu deren Kerngeschäften u.a. die Unternehmensberatung gehört, kam in einer unlängst vorgelegten Studie zu dem Schluss, dass der Fachkräftemangel zu einer „Verschiebung von Marktmacht weg vom Arbeitgeber hin zum Arbeitnehmer“ führe. Und letztere dadurch „stärker als in der Vergangenheit seine Bedingungen für eine Beschäftigung durchsetzen“ könne. [2]

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Von den Autonomen zur FAU

Folgender Text wurde an die FB-Wall von einem Wolfram Siede (Hamburg/Basel) gepostet:

„Eine interessante politische Entwicklung, den der bundesdeutsche Syndikalismus in den vergangenen Jahrzehnten durchgemacht hat. Eine Entwicklung, die rückwirkend auch viel Interessantes über die globale Entwicklung des Kapitalismus erzählt. Anfang der 80er Jahre fühlte ich mich einer rätekommunistischen Abspaltung der FAU/R verbunden. Wir fanden das Selbstverständnis der Anarchosyndikalisten als Gewerkschaftler*innen anmaßend und wollten demgegenüber lieber die autonome Szene als die Arbeiter*innen organisieren – das erschien uns nahe liegender. Aber „die Szene“ ließ sich nicht organisieren. Heute geht die Szene jobben und ich muss eingestehen, dass die Syndikalisten inzwischen in einigen Bereichen (Kinovorführer, Kurierdienste, geprellte Wander- und Bauarbeiter) tatsächlich die Funktion einer gewerkschaftliche Interessensvertretung erfüllen und gegenüber der Einzeleinheitsgewerkschaften eine wichtige Arschtritt-Funktion erfüllen.

Danke FAU!“

Erneuter Aufruf an Foodora und Deliveroo Verhandlungen auf zu nehmen

We’ve sent Deliveroo and Foodora our second letter demanding a negotiation meeting. We’ll make sure they don’t ignore us again.

Deliveroo and Foodora, both multimillion dollar companies, have been ignoring our request to negotiate. Their refusal to even sit at a table with us just shows how much they value us as employees.

As well as a living wage and fair working conditions, we deserve dignity and respect – Deliveroo has not even had the courtesy to write us an email in reply.

Both companies’ buzzword is flexibility, but when flexibility means precarity and not knowing if you’ll earn enough to get through the month, the only choice is for us to organise for better working conditions.

Our last actions have shown that we are many, and if they continue to ignore us they better know what’s coming.

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Hände weg von den besetzten Häusern in Griechenland! Hands off the squats! Κάτω τα χέρια από τις καταλήψεις!

Räumung ist staatlicher Rassismus! Solidarität mit den Refugee Housing Squats in Athen!

Hände weg von den besetzten Häusern in Griechenland!

Kundgebung vor dem Griechischen Konsulat in Frankfurt am Main. Freitag, den 23. Juni 2017 um 11Uhr!

Hands off the squats – Call for a gathering and international action day on June 23rd

Κάτω τα χέρια από τις καταλήψεις! Κάλεσμα για συγκέντρωση και διεθνή ημέρα δράσης την Παρασκευη 23 Ιουνίου

weitere Infos | more Infos | περισσότερες πληροφορίες

FAU-Kongress stellt Weichen für die Zukunft

Über 90 Mitglieder und Delegierte befreundeter Organisationen kamen am Pfingstwochenende zum 41. Kongress der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union in Hannover zusammen. In Diskussionen und Arbeitsgruppen wurden neue Herausforderungen an Gewerkschaftsarbeit, aber auch neue Möglichkeiten und Perspektiven der Organisierung im Betrieb und darüber hinaus erörtert.

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Drohende Gefahr für VIO.ME und die Zweigstelle der Sozialklinik der Solidarität von Thessaloniki

Ab heute, dem 29. Mai 2017, kann der Konkursverwalter der gegnerischen Partei, Theocharis Megas, aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Fabrik betreten und alle beweglichen Vermögensgegenstände der VIO.ME und der Zweigstelle der Sozialklinik (Sozialklinik der Solidarität von Thessaloniki) erfassen und katalogisieren, das heißt, Maschinenpark, medizinische Apparate und Geräte, Medikamente, Fahrzeuge, Kleidung und lebensnotwendige Bedarfsgüter für Flüchtlinge und VIO.ME-Produkte, mit dem Ziel, eineschrittweise Zwangsversteigerung durchzusetzen. Es ist damit zu rechnen, dass die Projekte VIO.ME und ihre Zweigstelle der Sozialklinik unter Beschuss genommen werden und dass beide vor einer unmittelbaren Gefahr stehen. Die aktive Solidarität aller ist dringend gefragt. Aus diesem Grund rufen wir alle Solidaritätsstrukturen auf, an einer gemeinsamen Versammlung am Mittwoch, den 31. Mai 2017 um 19:00 Uhr im Sozialzentrum Mikropolis (Thessaloniki) teilzunehmen. Auf dieser Versammlung wird ausführlich über die aktuellen Entwicklungen berichtet, und anschließend werden konkrete Aktionen beschlossen. Die Versammlung der VIO.ME-Zweigstelle der Sozialklinik der Solidarität von Thessaloniki

Übersetzung des Aufrufs vom 29. Mai 2017 – Die Versammlung hat zwei Texte verabschiedet: einen kurzen Aufruf und den Entwurf einer Protesterklärung. Beide Texte müssen noch übersetzt werden. Weitere Informationen und eine Petition folgen demnächst

Quelle und weitere Hintergründe: labournet.de

Über einen kleinen Arbeitskampf im Freiburger Club „The Great Räng Teng Teng“

Der Freiburger Club „The Great Räng Teng Teng“ hat sich ein alternatives Image aufgebaut, doch wie so oft ist die Fassade mehr Schein als Sein. Schmerzhaft musste dies eine Angestellte unlängst erfahren: Inspiriert durch einen Vortrag zum Thema Arbeitskämpfe in der Kleingastronomie von der FAU1 Dresden, forderte sie bei ihrem Chef eine Erhöhung des Lohnes auf 8,84 € für alle Mitarbeiter*innen ein. Dies ist der seit Januar 2017 geltende Mindestlohn. Die Erhöhung war schon seit ca. 2 Monaten überfällig. Der Chef reagierte jedoch nicht gerade kooperativ und rechtfertigte den bisher nicht erhöhten Stundenlohn von 8,50 € unter der Woche mit der etwas erhöhten Entlohnung von bis zu 10,00 € an Wochenenden. Der Haken ist dabei, dass nicht alle Angestellten jede Woche an einem Wochenende arbeiten dürfen und können. Die Angestellte und eine Kollegin sind seit einigen Jahren schon für die Lohnabrechnungen zuständig und zahlen alle Mitarbeiter*innen nach der Schicht aus. Die betroffene Kollegin beharrte auf dem gesetzlich verbrieften Mindestlohn und zahlte bei der nächsten Auszahlung – als Akt der direkten Aktion – die Differenz zum Mindestlohn an alle Angestellten direkt aus der Kasse aus. Wie vorgegeben  dokumentierten sie und die Kollegin dies auf den Abrechnungen. Beide enthielten ihrem Chef also nicht vor, dass sie beschlossen hatten, den der Belegschaft zustehenden Mindestlohn auszuzahlen. Für den Chef war dies der gefundene Anlass der aufsässigen Arbeiterin fristlos zu kündigen. Etwas, dass bei einer so langen Anstellung nicht rechtlich ist. Seine Antwort auf diesen Einwand: „Dann verklage mich doch“. Seine Begründung für die fristlose Kündigung: Mit der Entnahme von lächerlich geringen Beträgen aus der Kasse sei das Vertrauen zwischen ihm und der Angestellten zerstört. Angesichts des zweistelligen Centbetrags pro Stunde, der auch auf der Abrechnung belegt war, und der langen Zeit, welche die Mitarbeiterin schon Teil der Belegschaft war, eine absurde Behauptung.

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